Mit der Veröffentlichung der Änderungsrichtlinie zur Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) im Amtsblatt der Europäischen Union (EU) 2026 erhalten Unternehmen der Sozialwirtschaft erstmals verbindliche Vorgaben und Planungssicherheit für die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Komplexträger und Pflegeeinrichtungen können damit abschätzen, wer ab 2027 berichtspflichtig ist, welche Inhalte gemeldet werden müssen und welche freiwilligen Optionen für kleinere Einrichtungen bestehen.
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Download: Berichtspflicht in der Pflege
- Autoren:
- Dr. Sinja Küppers, Matthias Vogele
- Erschienen in:
- CareInvest 07/2026