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Neue Verjährungsfristen und MKD-Rückstellungen

Unser Schwerpunkt: JAP 2018

Die Krankenkassen üben ihre Prüfrechte für Krankenhausleistungen zunehmend restriktiver aus, auch gestützt durch eine für sie günstige BSG-Rechtsprechung. Dies zwingt die Krankenhäuser zu entsprechender bilanzieller Vorsorge. Ist hier Entspannung aufgrund der verkürzten Verjährungsfristen zu erwarten?

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Autor:
Birgitta Lorke
Erschienen in:
Curacontact 01/2019