Der Gesetzgeber hat mit Wirkung zum 1. Januar 2025 die vergünstigte Vermietung von Wohnraum an Hilfebedürftige i.S.v. § 53 AO in den Katalog gemeinnütziger Zwecke aufgenommen. Welche Möglichkeiten eröffnet diese neue Wohngemeinnützigkeit?
Den vollständigen Beitrag lesen Sie in der neuen Ausgabe der Fachzeitschrift “Sozialwirtschaf”.
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- Autoren:
- Tilo Kurz, Andreas Seeger
- Erschienen in:
- Sozialwirtschaft 2/2025