Gemäß Koalitionsvertrag sollen die Arbeitsbedingungen in der akutstationären Pflege durch die Einführung eines Personalbemessungsinstruments verbessert werden. Durch die PPBV werden verbindliche Vorgaben zur Ermittlung des notwendigen Pflegebedarfs und des bedarfsgerechten Qualifikationsmixes geschaffen. Ein Abgleich mit dem tatsächlich zur Verfügung stehenden Pflegepersonal soll Aufschluss darüber geben, ob ein krankenhausindividueller Auf- oder auch Abbau von Pflegekapazitäten erforderlich ist.
Lesen Sie den ganzen Beitrag in der 10. Ausgabe des KU Gesundheitsmanagements.
- Autoren:
- Stephan Kersting, Norbert Schmitt
- Erschienen in:
- KU Gesundheitsmanagement 10/2024