Herzstück der Reform des Gemeinnützigkeitsrechts sind Neuregelungen und Erleichterungen hinsichtlich des kooperativen Zusammenarbeitens steuerbegünstigter Körperschaften. Dabei blieben jedoch zentrale Anwendungsfragen weiterhin offen.
Neben den neuen Regelungen des § 57 Abs. 3 und 4 ist besonders auf eine Anpassung der Richtlinien zum Gemeinnützigkeitsrecht des § 58 Nr. 1 AEAO hinzuweisen. Hiernach können Kooperationen auch dann steuerbegünstigt behandelt werden, wenn als Vergütung lediglich ein Kostenausgleich vereinbart wird.
Lesen Sie mehr über die Möglichkeiten dieser Regelung in Ausgabe 5/2024 von „Sozialwirtschaft aktuell“. Den Beitrag können Sie kostenpflichtig auf der Verlagsseite erwerben. Nomos Verlag
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- Autoren:
- Andreas Seeger, Sophie Richter
- Erschienen in:
- Sozialwirtschaft aktuell 5/2024