Betreutes Wohnen ermöglicht Menschen mit Hilfebedarf ein eigenständiges Leben, ergänzt durch verschiedene Serviceleistungen wie Notrufsysteme und Raumreinigung. Der Begriff ist nicht gesetzlich definiert und variiert deutschlandweit. Aufgrund der steigenden Nachfrage wächst der Markt für Betreutes Wohnen stetig, mit einem Anstieg von 35 % zwischen 2018 und 2024. Umsatzsteuerlich sind die Wohnraumüberlassung und die Serviceleistungen unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei.
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- Autor:
- Johannes Freisfeld
- Erschienen in:
- Altenheim 08/2024