Veröffentlichungen

Umsatzsteuerbefreiung für Wohlfahrtsverbände

Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2019

Gemeinnützige Körperschaften, die einem anerkannten Verband der freien Wohlfahrtspflege angeschlossen sind, dienen ihre Leistungen hilfsbedürftigen Personen regelmäßig ohne die Berechnung von Umsatzsteuer an. Sofern diese Leistungen nicht auf der Grundlage spezifischer sozialrechtlicher Normen erbracht wurden, stützt sich die Befreiung von der Umsatzsteuer regelmäßig auf den § 4 Nr. 18 Umsatzsteuergesetz (UStG), der zum 1. Januar 2020 mit dem Jahressteuergesetz 2019 umfassend geändert wurde. 

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Download: Umsatzsteuerbefreiung für Wohlfahrtsverbände

Autor:
Thorsten Koschate
Erschienen in:
Curacontact 01/2020