Veröffentlichungen

Welche Aufwendungen sind anerkennungsfähig?

Urteile des Landesssozialgerichts zu Investitionskosten in NRW

Am 22. April 2021 hat das Landessozialgericht NRW in zwei Verfahren verhandelt und Urteile verkündet, die für alle Pflegeeinrichtungen in NRW im Eigentümermodell nicht unerhebliche Auswirkungen auf die Refinanzierung von Investitionsaufwendungen haben. In einem der Verfahren war die Verzinsung von Eigenmitteln des Einrichtungsträgers streitig, der diese vor Inkrafttreten der Vorgängerregelung zum APG eingebracht hatte. In einem weiteren Verfahren, in dem der Träger ebenfalls von der Curacon Rechtsanwaltsgesellschaft vertreten wird, war zum einen über die Frage der Indexierung in Zusammenhang mit Instandhaltungsaufwendungen und mit sonstigen Anlagengüter nach §§ 4 und 6 APG DVO zu entscheiden, zum anderen über eine Verzinsung von Mitteln, die die Stiftung Freie Wohlfahrtspflege NRW dem Träger zur Errichtung der Einrichtung zur Verfügung gestellt hatte.

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Autoren:
Christiane Hasenberg, Sibylle Scheer
Erschienen in:
CAREkonkret 19/2021