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Weniger ist mehr - reduzierte Offenlegung

Unser Schwerpunkt: JAP 2018

Nicht immer wird der Grundsatz „Vertrauen durch Transparenz“ als vorteilhaft betrachtet. Es bestehen zum Teil aus unterschiedlichen Motivationen (Schutz der Daten, Einblicke für die Konkurrenz, reduzierter Arbeitsaufwand) Bestrebungen, der Öffentlichkeit nicht zu viele Detailinformationen zukommen zu lassen. Im Konzernverbund eröffnet die Vorschrift § 264 Abs. 3 HGB u.a. eine deutliche Reduzierung der offenlegungspflichtigen Informationen.

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Download: Weniger ist mehr - reduzierte Offenlegung

Autoren:
Alexandra Gabriel, Birgitta Lorke
Erschienen in:
Curacontact 01/2019