
Die Whistleblowing-Richtlinie (EU) 2019/1937 existiert schon lange – nun erfolgt die dringend erforderliche Umsetzung in nationales Recht: Das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) wird voraussichtlich noch in diesem Jahr vom deutschen Gesetzgeber erlassen und verpflichtend anzuwenden sein. Der aktuelle HinSchG-Entwurf des BMJ regelt die Rechts- und Schutzlage für Whistleblower grundlegend neu und sieht zahlreiche Pflichten für Einrichtungsträger/Organisationen vor, die einige Gefahren bergen – aber auch Chancen bieten.
Wesentliche Kernpunkte der neuen Regelung sind:
- Wahlrecht: Whistleblower dürfen (zukünftig) direkt extern an die zuständige Behörde melden und sind dann umfassend geschützt, etwa vor Kündigungen.
- Alle Einrichtungsträger/Organisationen mit mehr als 50 Beschäftigten müssen unabhängig von ihrer Rechtsform sog. „interne Meldestellen“ einrichten und betreiben. Bei Verstoß drohen Bußgeld und mittelbare Nachteile, etwa für die Leitungs- und Führungsebene.
Unser kompaktes Webinar bietet Ihnen das wesentliche Grundwissen und lösungsorientierte Antworten auf u. a. folgende Fragen:
- Wer darf was, wie, wann und wo in welcher Reihenfolge melden?
- Wer wird (dann) wovor und wie geschützt?
- Wie haben Sie Meldekanäle einzurichten und zu betreiben? Welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es dabei?
- Wie müssen Sie mit Meldungen verfahren, welche Folgemaßnahmen ergreifen?
- Gefahren, Chancen und Best Practice: Wie können Sie Whistleblower „im Haus“ halten, Whistleblowing als wirksames Frühwarnsystem etablieren und so Haftungs- und Reputationsschäden vermeiden?
- Wie könnte eine externe Umsetzungsbegleitung bis zu Übernahme & Betrieb eines Whistleblower-Systems aussehen?
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
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