Nachhaltigkeit – der Faktor für künftigen Erfolg

Was bislang als „Kür“ galt – der Abgleich des eigenen Tuns mit den Erfordernissen für eine nachhaltige globale Ordnung – wird nun zur Pflicht.

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Der Dreiklang aus prüferischer Sicht

Bislang standen vor allem kapitalmarktorientierte Gesellschaften, Banken und Versicherungen im Fokus, wenn es um Themen wie Nachhaltigkeitsberichterstattung ging.

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (kurz: CSRD-E) der EU erweitert diesen Kreis nun deutlich: Künftig sollen alle nach den Größenkriterien des HGB (§ 267 Abs. 3 HGB) als groß geltende Kapitalgesellschaften unter die Berichterstattungspflicht fallen. Dies betrifft dann originär Kapitalgesellschaften mit einer Bilanzsumme > 20 Mio. €, Umsatzerlösen > 40 Mio. € und mehr als 250 Arbeitnehmer:innen. Auch die Unternehmen, die in ihrer Satzung bzw. ihrem Gesellschaftsvertrag einen Verweis auf "Rechnungslegung wie eine große Kapitalgesellschaft" haben, müssten demzufolge künftig einen sog. Nachhaltigkeitsbericht aufstellen. Eine Ausweitung der Berichtspflicht auf andere Gesellschaftsformen als Kapitalgesellschaften ist aktuell noch in der Diskussion. Damit erweitert sich der Kreis von aktuell ca. 500 Unternehmen in Deutschland auf schätzungsweise ca. 15.000 Unternehmen.

Für die Gesundheits- und Sozialwirtschaft, für Kirche und öffentlichen Sektor gilt vielfach, dass eine Betrachtung der eigenen Nachhaltigkeit, der ökologischen und sozialen Konsequenzen des eigenen Handels ohnehin schon von Bedeutung war. Doch von der Kür wird es nun zur Pflicht.

Gilt die Berichtspflicht auch für Sie? Dies erfahren Sie jetzt schnell und unkompliziertin unserem Curacon-Nachhaltigkeits-Check!

Neben der umfangreichen Unterstützung, die unsere Unternehmensberatung zum Thema Nachhaltigkeit bietet, können wir aus der Wirtschaftsprüfung heraus bei der Erfüllung dieser neuen Pflichten in gleich drei Bereichen unterstützen:

Unsere Leistungen

Quick-Check zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung gilt voraussichtlich ab 2025. Doch damit bis dahin alle erforderlichen Daten erhoben und strukturiert sind, macht es Sinn, bereits weit im Vorfeld alle Vorbereitungen zu treffen und diese bereits einmal freiwillig prüfen zu lassen. Dabei hilft der sog. Nachhaltigkeits-Check, den wir exakt hierfür entwickelt haben und der strukturiert und effizient den Weg zur effizienten Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts 2025 bereitet.

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Curacon ESG-Radar

Unser Curacon ESG-Radar ist die strukturierte & pragmatische Lösung, um das Thema Nachhaltigkeit im zweiten Schritt nach der Prüfung Ihrer Berichtspflicht erfolgreich anzugehen – und zugleich alle Anforderungen an die künftige Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung zu erfüllen. Ob Intro-Version oder mit Workshop zur Vollversion – das ESG-Radar bereitet den Weg.

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Unterstützung bei der Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten

Auch für die Nachhaltigkeitsberichterstellung gilt es eine Vielzahl von Regularien und Vorgaben. Hier beschleunigt es die Prozesse erheblich, wenn die Erfahrungen und Erkenntnisse anderer genutzt werden können und – bei aller Individualität der Daten – bestimmte Standards heran gezogen werden können. Somit kann eine Konzentration auf Chancen und Vorteile, die eine gute Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Unternehmen bietet, erfolgen.

Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten

Für den Nachhaltigkeitsbericht als integraler Bestandteil des Lageberichts soll künftig auch eine Prüfungspflicht eingeführt werden. Dies insbesondere, um das klassische „Greenwashing“ zu vermeiden und die Glaubwürdigkeit zu erhöhen. Dies kann – als eigenes Prüfungsfeld – unmittelbar mit der Jahresabschlussprüfung verbunden werden. Gerade im Anschluss an den ersten Quick-Check sind hierdurch erhebliche Effizienzgewinne zu heben.

Die Pflicht zur Chance machen

Nachhaltigkeitsberichterstattung ist mehr als eine Pflicht – es ist eine große Chance, für und mit seinem Unternehmen einen Unterschied zu machen.

Matthias Vogele – Senior Manager

Noch ein Hinweis zum Termin

Nach ihrer Verabschiedung auf EU-Ebene muss die Richtlinie bis zum 1. Dezember 2022 in nationales Recht umgesetzt werden, damit sie für die Unternehmen wirksam wird. Die Regelungen sollen nach dem bisherigen Zeitplan ab dem 01.01.2025 für das Geschäftsjahr 2025 gelten.

Impulse für Ihre Arbeit

Nachhaltigkeit – alles im Blick

Alles zum Thema Nachhaltigkeit haben wir Ihnen kurz und kompakt auf einer Seite zusammengefasst. Erfahren Sie mehr über alles was Sie wissen müssen.

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Curacontact

Unsere Mandantenzeitschrift Curacontact bietet Ihnen quartalsweise Fachbeiträge zu wichtigen und aktuellen Themen aus Ihrer Branche. Sie möchten die Curacontact abonnieren und kostenlos per Post erhalten? Dann kontaktieren Sie uns.

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Podcast: Nachhaltigkeit im Gesundheitswesen

Im neuen Podcast des Fachmagazins KU Gesundheitsmanagement spricht unser Experte Dr. Christian Heitmann zum Thema Nachhaltigkeit und Nachhaltigkeitsberichterstattung im Gesundheitswesen. Hören Sie gerne rein!

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