FAQ-Bereich APG DVO NRW

Die Neuregelung der Finanzierung der in § 82 Abs. 2 SGB XI definierten Investitionsaufwendungen durch die Durchführungsverordnung zum Alten- und Pflegegesetz NRW (APG DVO NRW) hat mit Inkrafttreten am 02.11.2014 zu Änderungen in der Finanzierung von Pflegeeinrichtungen in NRW geführt.

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