Kennzahl des Monats: April 2020
Die Bewältigung der Corona-Pandemie wird die Krankenhauskapazitäten maximal beanspruchen. Damit Krankenhäuser sich auf den erwarteten Ansturm von Covid-19-Erkrankten vorbereiten, hat die Politik eine Ausgleichszahlung in Höhe von 560 EURO beschlossen. Diese ist für jeden Belegungstag abzurechnen, der im Vergleich zur Durchschnittsbelegung des Jahres 2019 weniger geleistet wird. Es handelt sich also um eine Art Freihalteprämie für unbelegte Betten. Doch wie wirkt sich diese Zahlung ökonomisch aus?
Kalkulationsbasis der Ausgleichszahlung
Die Freihalteprämie wurde anhand der Kostennachweise der Krankenhäuser aus dem Jahr 2017 kalkuliert und um Kostenentwicklungen fortgeschrieben. Richtigerweise wurden die Kostennachweise um variable Sachkosten (im Wesentlichen medizinischer Bedarf) entlastet. Jedoch wurden auch die Pflegekosten herausgerechnet – vermutlich, weil der Gedanke der Selbstkostendeckung sich im Hinterkopf festgesetzt hatte.