Kennzahl des Monats Dezember 2020
Das Bundesministerium der Finanzen hat aus den Einspruchsstatistiken der Steuerverwaltungen der Länder die folgenden Daten zur Einspruchsbearbeitung in den Finanzämtern im Jahr 2019 zusammengestellt.
Wer aufbegehrt, dem wird gewährt. Diesen Eindruck kann derjenige bekommen, der die Einspruchsübersicht des BMF über die statistischen Erfolgeaussichten in Einspruchsverfahren liest.
Demnach konnten knapp 2/3 der Einspruchsverfahren durch Abhilfe geklärt werden. Das Finanzamt folgte in diesen Fällen ganz oder in Teilen den Argumenten des Einspruchs und änderte die Steuerbescheide entsprechend, sodass diese aus Sicht des Einspruchsführers erfolgreich waren.