65,6 % der Einsprüche gegen Steuerbescheide waren erfolgreich

Nicht immer sind der Mandant und wir mit den Steuerbescheiden einverstanden. Nicht, weil generell Steuern zu zahlen sind, sondern weil die Bescheide manchmal schlicht falsch sind. Mal liegt dies an offenbaren Unrichtigkeiten, mal an der abweichenden Einordnung eines Sachverhalts durch die Finanzverwaltung. Wie hoch sind die statistischen Erfolgsaussichten, wenn Einspruch einlegt wird?

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Kennzahl des Monats Dezember 2020

Das Bundesministerium der Finanzen hat aus den Einspruchsstatistiken der Steuerverwaltungen der Länder die folgenden Daten zur Einspruchsbearbeitung in den Finanzämtern im Jahr 2019 zusammengestellt.

Wer aufbegehrt, dem wird gewährt. Diesen Eindruck kann derjenige bekommen, der die Einspruchsübersicht des BMF über die statistischen Erfolgeaussichten in Einspruchsverfahren liest.

Demnach konnten knapp 2/3 der Einspruchsverfahren durch Abhilfe geklärt werden. Das Finanzamt folgte in diesen Fällen ganz oder in Teilen den Argumenten des Einspruchs und änderte die Steuerbescheide entsprechend, sodass diese aus Sicht des Einspruchsführers erfolgreich waren.

Grafik: 65,6 % der Einsprüche gegen Steuerbescheide waren erfolgreich

Quelle: Bundesministerium der Finanzen (BMF) vom 27.10.2020, Einspruchsstatistiken der Steuerverwaltungen der Länder (Stand: 29. Juli 2020)

Eine fachkundige Prüfung der Steuerbescheide ist daher angeraten und sinnvoll. Ein besonders häufiger Fall des Einspruchs ist der, dass das Finanzamt die zugrundeliegenden Sachverhalte abweichend interpretiert und dadurch abweichende Schlüsse zieht. In jedem Fall lohnt es sich, die Steuererklärungen mit den Bescheiden abzugleichen. Es empfiehlt sich darüber hinaus auch, die Steuerbescheide genau zu prüfen und auch die Erläuterungen zu lesen. Wenn das Finanzamt von den erklärten Werten abweicht, ist dies dort aufgelistet.

Sorgfältige Prüfung lohnt sich

Der hohe Prozentsatz an Einspruchsabhilfen überrascht nicht und deckt sich mit unseren Erfahrungen aus der Praxis. Es lohnt sich somit sowohl die erlassenen Bescheide sorgfältig zu prüfen, als auch in berechtigten Fällen ein Einspruchsverfahren nicht zu scheuen. Gerne unterstützen wir Sie dabei.

Johannes Freisfeld – Steuerberater

Selbstverständlich stehen wir Ihnen mit unserer langjährigen Beratungserfahrung bei Bescheidprüfungen unterstützend zur Seite und begleiten Sie gerne in eventuell anfallenden Einspruchsverfahren. Jetzt Kontakt aufnehmen!

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