-20,650 % Pflegekosten und -0,012 % sonstige Effekte

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Kennzahl des Monats: Januar 2020

Die Vergütung der Pflegekosten für somatische Krankenhäuser wurde aus den DRG-Fallpauschalen entfernt, die Bewertungsrelationen sinken durchschnittlich um 20,65 %.

Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) war beauftragt, die Fallpauschalen für das Jahr 2020 unter Ausschluss der Kosten für Pflegepersonalkosten in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen zu kalkulieren. Nach Informationen des InEK sinken die Bewertungsrelationen dadurch um 20,65%. In geringem Maße von 0,012 % (bezogen auf G-DRG 2019) kommen andere Effekte wie Verschiebungen zwischen DRG-Fallpauschalen und anderen Vergütungsbestandteilen hinzu.

Diagramm zu den Katalogeffekten

Quelle: Referenzwert Krankenhausberatung Jüngerkes & Schüter GmbH

Der Datenpool der Krankenhausberatung Jüngerkes & Schlüter GmbH – einer Tochter von Curacon – mit über 1 Mio. DRG-Fällen bestätigt diese Katalogeffekte: Im Mittel der Fälle sinken infolge der Neugruppierung mit dem Übergangsgrouper 2019/2020 die Bewertungsrelationen um 20,51 % ab. Abteilungsbezogen ergeben sich jedoch höchst unterschiedliche Ausprägungen.

Krankenhaus- und Reha-Markt sind von einem dynamischen Wandel und zunehmenden Wettbewerb geprägt. Erfahren Sie hier gerne mehr über eine zukunftssichere Gestaltung von Krankenhäusern und Reha-Kliniken.

Unsere Einschätzung

Die Ausgliederung der Pflege aus dem Vergütungssystem bewegt sich in dem seit langem erwarteten und nun offiziell bestätigten Rahmen. Ob ein Krankenhaus zu den Gewinnern oder Verlierern dieser Reform zählt, ist jedoch weniger von der Erlösausgliederung als vielmehr von den hausindividuellen Kostenstrukturen bestimmt.

Norbert Schmitt – Manager

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