€ 2,7 Mrd. Mehrausgaben wegen Corona für Pflegeversicherung

Die gesetzliche Pflegeversicherung hat im vergangenen Jahr 2,7 Milliarden Euro zusätzlich für Mehrkosten durch die Corona-Pandemie ausgegeben. Davon sind rund € 900 Mio. in Prämien für die Pflegekräfte geflossen, sowie € 1,8 Mrd. über den Pflege-Rettungsschirm an ambulante Pflegedienste und Heime gegangen.

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Kennzahl des Monats März 2021

Aktuellen Medienberichten zufolge gibt es bundesweit mehr Verdachtsfälle wegen Betrugs bei den Corona-Soforthilfen als bisher angenommen. Den 16 Landeskriminalämtern sowie der beim Zoll angesiedelten Financial Intelligence Unit lägen derzeit rund 25.400 konkrete Verdachtsfälle vor, berichtete u. a. die "Welt am Sonntag". Demnach hätten sich Betrüger nach derzeitigem Ermittlungsstand auf Basis falscher Angaben Hilfen in "signifikanter dreistelliger Millionenhöhe" erschlichen.

Derartige Pressemeldungen können auch dazu führen, dass seitens der Pflegekassen in einem nachgelagerten Verfahren, z. B. im Rahmen der nächsten Vergütungsverhandlung bzw. Pflegesatzverhandlung genauer prüfen werden, ob es zu etwaigen Überzahlungen nach § 150 Absatz 2 SGB XI gekommen ist.

Nach unseren ersten Erfahrungen in der Abschlussprüfung erwarten 58% der von uns geprüften Einrichtungen Rückforderungen seitens der Kostenträger, so dass die Bildung von Rückstellungen oder Wertberichtigungen von Forderungen zu erfolgen haben.

Grafik zu der Erwartung von Rückforderungen seitens der Kostenträger

Quelle: Aktuelle Curacon-Umfrage zu den Corona-Erstattungen nach §150 SGB XI

Unsicherheiten bestehen in der Beantwortung folgender Fragen:

  • Welche Erlösarten und Abweichungen vom Referenzmonat Januar?
  • Berücksichtigung anderweitiger Einnahmen?
  • Sind Mehraufwendungen und Mehrausgaben Corona-bedingt und nicht bereits über die Pflegesätze finanziert?
  • Wurde die Erstattung von Mehraufwendungen im Bereich der Personalkosten geltend gemacht, wenn Leistungsausweitungen aufgetreten sind?
  • Wurden Einsparungen bei Mindererlösen berücksichtigt?

Unser Online-Fragebogen kann Sie bzw. Ihre Einrichtungen bei der Selbst-Überprüfung unterstützen und aufzeigen, ob und in welcher Höhe ein Erstattungsanspruch aus dem Schutzschirm nach § 150 SGB XI besteht und ggf. Rückzahlungsverpflichtungen drohen.

Wir freuen uns über Ihre Teilnahme. Zum Fragebogen Corona-Erstattung! 

Corona-Krise führt zur Kontrollillusion

Die Corona-Krise verdeutlicht die Kontrollillusion der Menschen, die glauben, dass wir etwas kontrollieren oder beeinflussen können, über das wir objektiv keine Macht haben.

Jan Grabow – Leiter Ressort Altenpflege

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