Ausgliederung

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Ausgliederung bezeichnet den Vorgang, dass ein Teil eines Unternehmens nach dem Umwandlungsrecht (UmwG) in eine (Tochter-)Gesellschaft übertagen wird. Dabei kann die neue Gesellschaft vorher als Bargründung gebildet worden sein oder auch als Sachgründung erst im Rahmen der Ausgliederung entstehen.

Die Ausgliederung ist auch rein schuldrechtlich möglich, hierzu wird ein gesonderter Unternehmensübertragungsvertrag abgeschlossen.

In beiden Varianten sind insbesondere umfangreiche gesellschaftsrechtliche und steuerrechtliche Aspekte zu beachten, die eine Beratung erforderlich machen.