Organschaft

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Der Begriff Organschaft bezeichnet gemeinsam besteuerte Unternehmen einer Unternehmensgruppe. Die rechtliche Selbständigkeit von Unternehmen durchbrechend wird eine einheitliche Besteuerungseinheit gebildet.

Umsatzsteuerliche Organschaft ist die Zusammenfassung mehrerer Unternehmerinnen und Unternehmer zu einem einheitlichen Unternehmen, wenn nach dem Gesamtbild der Verhältnisse Tochtergesellschaften finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen des Mutterunternehmens eingegliedert sind. Diese Organschaft ist kein Wahlrecht, Sie besteht automatisch, solange alle Voraussetzungen erfüllt werden.

Eine Körperschaftsteuerliche Organschaft bewirkt eine Zurechnung aller Gewinne und Verluste von Tochtergesellschaften zur Mutter. Damit geht eine Entlastung in der Besteuerung einher, wenn Gewinne innerhalb der Gruppe ausgeschüttet werden sollen. Ferner wird eine sofortige Verlustverrechnung in der Gruppe möglich. Wesentlich ist der Abschluss einen Gewinnabführungsvertrages nach § 291 Abs. 1 AktG.