Bestätigungsvermerk

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Die Abschlussprüferin oder der Abschlussprüfer fasst das Ergebnis seiner Abschlussprüfung in einem Bestätigungsvermerk zusammen. Der Inhalt des Bestätigungsvermerks entspricht dem Ziel der Abschlussprüfung, Feststellungen zur Übereinstimmung der Rechnungslegung mit den relevanten Rechnungslegungsvorschriften zu treffen. Die Gesamtbeurteilung des Prüfungsergebnisses erfolgt in Form eines uneingeschränkten oder eingeschränkten Bestätigungsvermerks oder eines Versagungsvermerks.