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Frühwarnsystem für Insolvenzen

Was ist zu tun?

Die Bewältigung von hohen Preissteigerungen für Energie-, Lebensmittel- und andere Sachkosten und deutlichen Personalkostenerhöhungen bei gleichzeitig häufig dahinter zurückbleibenden Erhöhungen der Leistungsentgelte sowie einem Mangel an Personal sind für viele Unternehmen der Sozialwirtschaft eine große Herausforderung und führen mittlerweile zu existenzgefährdenden Situationen.

Allein im Zeitraum zwischen den Jahren 2019 und 2023 stieg die Anzahl der Insolvenzanträge in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft um ca. 118 % von 33 auf 72 Anträge. Vor diesem Hintergrund rückt die frühzeitige Erkennung von zukünftigen

  • wirtschaftlichen Engpässen,
  • Überschuldungssituationen und
  • Liquiditätskrisen

zunehmend in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit von Geschäftsführungen in der Sozialwirtschaft.

Wenn existenzbedrohende Risiken drohen, ist es entscheidend, dass die Geschäftsführung diese frühzeitig erkennt und transparent mit allen relevanten Stakeholdern kommuniziert.

Dabei gilt generell: Je früher das Krisenpotenzial erkannt wird, desto schneller können Maßnahmen eingeleitet und schlussendlich die Gefahr einer Insolvenz abgewendet werden.

Aus diesem Grund sollte die Vorsorge gegenüber künftigen Krisen sowie deren Früherkennung ein wesentlicher Bestandteil des Steuerungssystems eines Unternehmens sein. Mit dem Gesetz zur Stabilisierung und Restrukturierung von Unternehmen (StaRuG) wird Unternehmen auch seitens der Gesetzgebung frühzeitig die Möglichkeit eingeräumt, präventive Maßnahmen zu initiieren.

In diesem Zusammenhang stellt unser Frühwarnsystem gemäß den Anforderungen nach § 101 StaRUG ein mögliches Instrument dar.

Allgemein wird als ein Frühwarnsystem die spezielle Art von Informationssystemen bezeichnet, die ihren Benutzern vorhandene Gefährdungen durch Steuerungs- und Risikosignale mit zeitlichem Vorlauf vor deren möglichen Eintritt aufzeigt. Im Rahmen dessen wird in Form eines Kennzahlen-Cockpits bereits auf Controlling-Ebene ein Steuerungsinstrument zur fortlaufenden Beobachtung interner wirtschaftlicher Entwicklungen implementiert.

Mögliche Kennzahlen stellen beispielsweise Auslastungskennzahlen dar. Die Besonderheit ist, dass dieses operative Frühwarnsystem um externe, unternehmensspezifische Indikatoren erweitert wird. Zum Beispiel mögliche tarifliche Lohn- und Gehaltsveränderungen. So wird der Blick auch auf äußere Risiken und die Unternehmensumwelt gelenkt. Durch diese Kombination entsteht eine fortlaufende Szenarioanalyse, welche eine schnelle Erkennung potenzieller Krisen sicherstellt. Dies ermöglicht eine zeitnahe Einleitung entsprechender Maßnahmen durch die Geschäftsführung und schlussendlich die Vermeidung wirtschaftlicher Engpässe, Überschuldungssituationen und Liquiditätskrisen.

Das Frühwarnsystem nach § 101 StaRuG ist nur ein Bestandteil unserer ganzheitlichen Beratungsleistung, die darauf abzielt, eine langfristige und zukunftsorientierte Unternehmenssicherung zu gewährleisten.

Zögern Sie nicht – sprechen Sie uns einfach und unverbindlich an. Jetzt Kontakt aufnehmen!