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Die neue Pflegebemessung §113c SGB XI

Personalbemessung wird nach Übergangsregelung bis Ende 2025 verpflichtend

Nachdem die neue Pflegebemessung zum 01. Juli 2023 startete, soll diese nach einer Übergangsregelung bis zum 31. Dezember 2025 verpflichtend werden. Dabei orientiert sich die Bemessung an dem tatsächlichen Pflegebedarf der Bewohnerinnen und Bewohner einer stationären Pflegeeinrichtung. Vor allem die Träger sollten diese Übergangszeit nutzen, um sich auf individuelle und personelle Entscheidungen oder Veränderungen vorzubereiten.

Sabine Fischer, Managerin und Teilbranchenverantwortliche für Altenhilfe bei Curacon und unsere Beraterin Katharina Menacher erklären in Ihrem Beitrag, welche Auswirkungen das Gesetz auf die Personalplanung hat und mit welchen Veränderungen in der Organisationskultur zu rechnen ist.

Mehr hierzu lesen Sie im unten verlinkten Beitrag.

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Download: Die neue Pflegebemessung §113c SGB XI

Autoren:
Sabine Fischer, Katharina Menacher
Erschienen in:
Pflegemanagement 08/09 2023