Veröffentlichungen

Hinweisgeberschutzgesetz

Stiftungen sind zur Einrichtung von internen Meldestellen verpflichtet

Nachdem das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) am 02.07.2023 in Kraft getreten ist, sind Stiftungen mit mehr als 50 Beschäftigten dazu verpflichtet, interne Meldestellen einzurichten. Diese sollen Whistleblower vor negativen Folgen schützen, wenn diese auf mögliche Missstände und Rechtsverstöße im Arbeitsumfeld verweisen. Welche Voraussetzungen und Anforderungen bei der Einrichtung interner Meldestellen gelten und welche Bußgelder bei der Nicht-Umsetzung des HinSchG drohen, erklärt unser Kollege und Rechtsanwalt Dr. Nico Herold in seinem Fachbeitrag.

Sie möchten mehr Fachbeiträge unserer Experten lesen? Dann schauen Sie auch bei unseren Veröffentlichungen in internen und externen Fachmedien vorbei. Mehr erfahren!

Download: Hinweisgeberschutzgesetz

Autor:
Dr. Nico Herold
Erschienen in:
IWW Institut SB StiftungsBrief 09/20233