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Kennzahl im Blickpunkt: Anlagendeckung

Unsere Reihe zu den wichtigsten Bilanzkennzahlen

Die Beurteilung der Vermögens- und Finanzlage eines Unternehmens anhand von Bilanzkennzahlen ist eine kontinuierliche Aufgabe guter Unternehmensführung.

Besonders in schwierigen Zeiten gilt es auch für Aufsichtsorgane im Rahmen ihrer Überwachungsfunktion die Finanzierungssituation verstärkt in den Blick zu nehmen. Dazu kann die Betrachtung der goldenen Bilanzregel einen Beitrag leisten.

Der reine Blick auf einzelne Bilanzposten ist nicht aussagekräftig. Vielmehr ist eine Betrachtung einer nach Fälligkeiten aufbereiteten Vermögens- und Kapitalstruktur geboten. Nach der goldenen Bilanzregel soll langfristiges Vermögen durch langfristig gebundenes Kapital finanziert sein. Das langfristige Vermögen beinhaltet regelmäßig das in der Bilanz ausgewiesene Anlagevermögen. Als langfristig gebundenes Kapital kann das Eigenkapital sowie langfristiges Fremdkapital (z.B. Bankdarlehen) herangezogen werden. Die hier vorgestellte Kennzahl „Anlagendeckung in %“ bildet das Verhältnis von langfristigem Kapital (Eigenkapital, Sonderposten, langfristiges Fremdkapital) zum Anlagevermögen ab. Als Zielgröße sind mindestens 100 % zu empfehlen.

Anlagendeckung in % =

(Eigenkapital + Sonderposten + langfristiges Fremdkapital) x 100
                                   Anlagevermögen

Je weiter der Anlagendeckungsgrad über 100% liegt, umso mehr ist neben dem Anlagevermögen auch das Umlaufvermögen durch langfristiges Kapital finanziert und damit eine höhere finanzielle Stabilität des Unternehmens gegeben. Ist das Anlagevermögen hingegen kurzfristig finanziert, was bei einem Anlagendeckungsgrad unter 100 % vorliegt, könnte das Unternehmen Schwierigkeiten bei der Begleichung kurzfristig fälliger Verbindlichkeiten bekommen. In diesem Fall reicht das Umlaufvermögen (u. a. Liquide Mittel und Forderungen) zur Deckung der kurzfristigen Verpflichtungen nicht aus und Anlagevermögen nicht regelmäßig nicht so einfach liquidierbar.

Nach unseren Branchenerfahrungen liegt der Anlagendeckungsgrad von Komplexträgereinrichtungen der Gesundheits- und Sozialwirtschaft nach Eliminierung von positiven wie negativen Ausreißern überwiegend in einer Bandbreite von 104 % bis 127 %.

Eine Kennzahl zur Anlagendeckung kann einen Beitrag leisten, die Vermögens- und Finanzlage des Unternehmens besser einzuschätzen und Entscheidungen zur Unternehmensfinanzierung zu unterstützen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung der wichigsten Kennzahlen für Ihre Organisation. Jetzt Kontakt aufnehmen!

Wir haben auch weitere wichtige Kennzahlen für Sie zusammengefasst. Schauen Sie gerne rein: Liquiditätsgrad II, EBIT und EBITDA und Liquidität in Tagen!