Der Untersuchung der Liquiditätsverhältnisse liegt folgender Gedanke zu Grunde: das finanzielle Gleichgewicht kann dann erhalten bzw. durch kurzfristig wirksame Maßnahmen sichergestellt werden, wenn den nach Fälligkeitsfristen geordneten Verbindlichkeiten jeweils Vermögensgegenstände mit gleichen Liquidierbarkeitszeiten gegenüberstehen – die Zahlungsverpflichtungen also durch entsprechende flüssige oder flüssig zu machende Vermögensteile gedeckt sind.
Von den Liquiditätsgraden ist die Kennzahl Liquiditätsgrad II für die Zahlungsfähigkeit und den Finanzierungsspielraum einer Gesellschaft am ehesten aussagekräftig, da diese die liquiden Mittel und die kurzfristigen Forderungen als Schuldendeckungspotential berücksichtigt. Je höher die Kennzahl über 100,0 % liegt, desto leichter kann die Gesellschaft ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen und desto eher ist sichergestellt, dass die Liquidität der Gesellschaft nicht durch Forderungsverluste oder außergewöhnliche Ereignisse gefährdet wird.
Liquiditätsgrad II in %:
(Liquide Mittel + kurzfristige Forderungen) x 100
Kurzfristiges Fremdkapital
Nach unseren Erfahrungen liegt der mittlere Wert der bei uns bis Juli 2019 erfassten Daten von Komplexträgern der Gesundsheits- und Sozialwirtschaft zum 31. Dezember 2018 bei 161 %.