Veröffentlichungen

Investitionsumlagen in Pflegeeinrichtungen

Einheitliche Behandlung

Die einheitliche Umlage von Investitionskosten auf alle Heimplätze ist zustimmungsbedürftig gemäß § 82 Abs. 3 SGB XI und zwar auch dann, wenn nicht durch Landesmittel geförderte Baumaßnahmen vorgenommen wurden. Eine Aufspaltung in zustimmungsbedürftige und mitteilungspflichtige Investitionsumlagen kommt nicht in Betracht, so das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt in seinem Urteil vom 23.10.2019.

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Autor:
Lena Ertlmaier-Eckardt
Erschienen in:
Altenheim 05/2020