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Ambulantisierung in der Altenhilfe

Chancen und Risiken

In den genannten Bundesländern gibt es das erklärte politische Ziel, stationäre Wohnformen zugunsten ambulanter Versorgungsformen zu reduzieren. Betreiber stationärer Wohnformen nehmen die Vorlage auf und wandeln stationäre Plätze in ambulante Plätze um. Dieses Vorgehen kann durchaus lukrativ sein.

Das folgende vereinfachte Beispiel verdeutlicht dies:

Ein Pflegeheim will eine Wohneinheit mit 20 Plätzen ambulantisieren. Mit fünf Bewohnern im Pflegegrad 2, zehn Bewohnern im Pflegegrad 3, drei Bewohnern im Pflegegrad 4 und zwei Bewohnern im Pflegegrad 2 werden über die Pflegesätze und Investitionskosten 58.500 € erzielt.

Nach einer Ambulantisierung können inkl. Ausschöpfung aller Sachleistungspotenziale in §§ 36, 45b SGB XI, einer durchschnittlichen Zuzahlung von 800 € pro Bewohner und einem durchschnittlichen Erlös von 700 € über SGB V-Leistungen insgesamt 54.800 € erlöst werden. Hinzu kommt ein angenommener Mieterlös (Kaltmiete) von 700 € pro Bewohner – insgesamt also 14.000 €, die zu einem Gesamterlös von 68.800 € führen.

 

Hinzu kommen in dem Beispiel noch die Erlöspotenziale der Verhinderungspflege (wobei der Abruf in einer ambulantisierten Versorgungsform nicht ganz einfach ist) sowie weitere Erlöspotenziale in der Behandlungspflege nach § 37 SGB V und den noch vorhandenen Potenzialen bei den Zuzahlungen. Diese sind im Beispiel noch nicht berücksichtigt. Denn nimmt man einen Eigenanteil der Bewohner von je 2.000 € für die stationäre Versorgung an, müssten die Bewohner in einer ambulantisierten Form im obigen Beispiel nur 1.500 € zuzahlen – und das bei angenommener gleich guter Versorgungsqualität. Hinzu kommt noch das Potenzial, was ein Privatzahlerkatalog in diesem Setting entfalten kann.

Ebenfalls zu Effekten kommt es beim Personaleinsatz. In einem stationären Versorgungssetting würden bei obiger Bewohnerverteilung etwa 6,7 Vollzeitkräfte (in Anlehnung an NRW-Personalschlüssel) zur Versorgung von 20 Bewohnern benötigt werden. In einem klassischen ambulanten Versorgungsrahmen würde man etwa mit 4,7 Vollzeitkräften auskommen. Je nach Tarif bzw. Mitarbeitervergütungsmodellen können hier ca. 7.000 € zusätzlich eingespart werden.

Der ambulante Dienst kann im Haus untergebracht sein und deckt die nächtliche Versorgung klassisch über die Rufbereitschaft ab. Dieses Geschäftsmodell wird zum Beispiel in Wohnstiften oder in Verbindung mit dem betreuten Wohnen erbracht.

Risiken der Ambulantisierung

Auf der anderen Seite bestehen gewisse Risiken bei einer solchen Umwandlung. Denn grundsätzlich haben die Bewohner in einer ambulantisierten Form das Recht, sich einen Pflegedienst frei zu wählen. In der Praxis kommt dies so gut wie nie vor – ist aber unbedingt zu berücksichtigen!Darüber hinaus bedarf es einiger Überzeugungsarbeit gegenüber Kostenträgern und den Aufsichtsbehörden, warum diese Umwandlung angestrebt werden soll.

Hinweis: Im Bundesgesundheitsministerium werden derzeit Überlegungen angestellt, per Gesetz Einschränkungen der Parallelität der Inanspruchnahme von ambulanten und teilstationären Leistungen vorzunehmen. Aus diesem Grunde könnte künftig ein Risiko der Nachhaltigkeit ambulanter Mischformen in der Finanzierung entstehen. Hierzu gibt es aber noch nichts Konkretes.

Hinzu kommen bauliche Fragestellungen: Nicht jedes Heim ist dafür geeignet, plötzlich im Sinne eines Wohnstiftes zu agieren. Möglicher Weise bedarf es erheblicher Anpassung der Nasszellen, Funktionsräumen sowie Zimmergrößen. Das mag im Einzelfall erheblich zwischen „kein Handlungsbedarf“ und „erheblichem Handlungsbedarf“ differieren, muss auf jeden Fall im Vorfeld intensiv geprüft werden.

Wesentliche Aufgaben bei der Umwandlung:

Die Ambulantisierung eines stationären Wohnbereiches ist als Großprojekt in einer Organisation anzusehen. Denn es stehen unter anderem diese wesentlichen Aufgaben an:

  • Analyse baulicher Gegebenheiten
  • Analyse der gesamten Arbeitsablauforganisation von Pflege, Betreuung, Hauswirtschaft und Haustechnik.
  • Zeitliche Erfassung der Tätigkeiten in o.g. Bereichen pro Bewohner
  • Umschreiben der Tätigkeiten in Module
  • Anpassung stationärer Arbeitsorganisation an ambulante Erfordernisse
  • Einführen von Tourenplänen mit Abkehr von der klassischen Versorgungsform über Flure / Stationen
  • Umwandlung der EDV von stationär auf ambulant
  • Umbau der Pflegeprozessdokumentation weg von stationären Erfordernissen hin zu ambulanten Erfordernissen
  • Veränderte Leistungsdokumentation als ambulante Abrechnungsgrundlage

Nicht zu vergessen ist auch die Wahrnehmung der Heimbewohner sowie der Angehörigen. Denn es ist alten Menschen kaum zu vermitteln, dass sie nicht mehr Bewohner sind, die rund um die Uhr versorgt werden, sondern Mieter, die zudem einen Pflegevertrag mit fest definierten Leistungen haben und somit auch keinen Anspruch mehr auf eine Rundumversorgung haben.

Eine Alternative zur „harten“ Ambulantisierung ist der Aufbau ambulant betreuter Wohngruppen