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Digitalisierung des Gesundheitsnetzes

Datenschutz und Informationssicherheit in der Telematikinfrastruktur

Die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH (gematik) stellt in einem Whitepaper vor, wie sie mit Datenschutz und Informationssicherheit beim Aufbau eines digitalen Gesundheitsnetzes (Telematikinfrastruktur oder „TI“) umgeht.

Grundsätzlich gilt, dass die Versicherten jeden Zugriffsversuch auf ihre Gesundheitsinformationen durch Eingabe einer individuellen PIN freigeben müssen. Zentrale Anwendung der „TI“ ist das „Versichertenstammdaten-Management“. Darin sind Informationen zu Krankenkasse, Versicherungsschutz oder Kostenerstattung sowie persönliche Angaben enthalten.

Mit der Anwendung „sicherer E-Mail und Datenaustausch im Gesundheitswesen“ können Gesundheitsinformationen sicher ausgetauscht werden.

Registrierte Teilnehmer kommunizieren über vollständig verschlüsselte Nachrichten, welche gleichzeitig auch die Identität von Absender und Empfänger gewährleisten. Die Anwendung „Notfalldaten-Management“ bietet in einer Notfallsituation die Möglichkeit, relevante medizinische Informationen zum Versicherten zu erhalten, auch wenn dieser momentan nicht auskunftsfähig ist.

Ergänzend dazu gibt es die „persönlichen Erklärungen“, welche Hinweise für den Aufbewahrungsort von Gewebe- und Organspendeerklärung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung enthalten. Entscheidet sich der Versicherte, diese Funktionen der „TI“ zu nutzen, dürfen Ärzte ohne Eingabe der PIN zugreifen. Diese Zugriffe werden allerdings protokolliert. Darüber hinaus beschreibt die gematik weitere Anwendungen wie den elektronischen Medikationsplan, die elektronische Patientenakte, das elektronische Rezept sowie die Nutzung weiterer Anwendungen über die „TI“.

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