Die digitale Transformation hat schon lange begonnen, dennoch haben viele Unternehmen der stationären und ambulanten Pflege die Möglichkeiten und Chancen der Digitalisierung noch nicht für sich erkannt.
Viel zu oft wird Digitalisierung und IT nur als leidiger Kostentreiber, denn als strategischer Erfolgsfaktor gesehen. Richtig eingesetzt lassen sich aber mithilfe digitaler Lösungen die Prozesse in Pflege und Verwaltung deutlich verbessern und den Arbeitsdruck und die Arbeitsbelastung des Pflegepersonals spürbar senken. So verbleibt mehr Zeit für die tatsächliche Kernleistung der Pflege, für die Zuwendung für die Pflegebedürften.
Damit die Potenziale der Digitalisierung in der stationären und ambulanten Pflege stärker genutzt werden, hat der Gesetzgeben mit dem 1. Januar 2019 das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) in Kraft gesetzt. Über die entsprechenden Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes nach § 8 Absatz 8 SGB XI fördert die Pflegeversicherung in den Jahren 2019 bis 2030 die einmalige Anschaffung von digitaler oder technischer Ausrüstung sowie damit einhergehende Kosten der Inbetriebnahme wie der Erwerb von Lizenzen oder die Einrichtung von WLAN. Bezuschusst werden bis zu 40 % der durch die Pflegeeinrichtung verausgabten Mittel. Das ermöglicht eine maximale Förderung mit 12.000 Euro, die auf mehrere Anschaffungen aufgeteilt werden können. Förderberechtigt sind Pflegedienste und Pflegeheime sowie Kurzzeit- und Tagespflegen.
Bedauerlich ist, dass das bestehende Förderangebot bis Mitte Januar 2024 bisher nur verhalten genutzt wurde. Bei der DAK-Gesundheit Pflegekasse wurde seit 2019 eine Fördersumme in Höhe von 65,7 Millionen Euro abgerufen – das sind lediglich 32 %.
Neben einer vielleicht noch breiten Unkenntnis dieses Förderprogramms könnte die Zurückhaltung beim Fördermittelabruf auch darin begründet sein, dass selbst bei einer 40-prozentigen Förderung die verbleibenden 60 % der Anschaffungen sowie die kompletten Folgekosten z. B. für Wartung und Pflege beim Träger verbleiben bzw. nur bedingt vom Kostenträger refinanziert werden.
Aber es geht auch anders. So hat die Landespflegesatzkommission in Bayern ein wegweisender Beschluss zur Refinanzierung der IT/Digitalisierungsaufwendungen gefasst. Ab dem 01.05.2024 können Pflegeheime für ihre IT/Digitalisierungsaufwendungen ohne weiteren Nachweis eine Pauschale in Höhe von 300,00 EUR pro Platz/pro Jahr (in der Tagespflege 275,00 EUR) vereinbaren.
Mit Nachweis können insgesamt Aufwendungen in Höhe von bis zu 800,00 EUR pro Platz/pro Jahr (Tagespflege bis 700,00 EUR) berücksichtigt werden. Bei Nachweis der tatsächlichen Kosten wird eine pauschale Bereinigung evtl. bereits vorhandener Ansätze vorgenommen. Hierbei wird der nachgewiesene Betrag pauschal um 20 % reduziert.
Auch wenn es außerhalb von Bayern noch keine solche Beschlüsse für die Pflegesatzverhandlungen gibt, sind die Einrichtungen gut beraten, alle Fördermöglichkeiten zu nutzen und ihre IT/Digitalisierungsaufwendungen transparent aufzuschlüsseln, um auf eine Refinanzierung der nicht geförderten Aufwendungen durch den Kostenträger hinzuwirken.
Investitionen in IT/Digitalisierung und Robotik tragen zur Effizienzsteigerung bei und können auch helfen, sich vergrößernde Personallücken zu schließen. Die Politik ist gefordert, für derartige Investitionen einen in allen Bundesländern einen verbindlichen Refinanzierungsanspruch zu schaffen.
Aber eine Refinanzierung durch Kostenträger und Förderprogramme ist nur die eine Seite der Medaille. Um IT/Digitalisierung erfolgreich einzusetzen braucht es dringend ein digitales Zielbild, das in einer IT/ Digitalisierungsstrategie alle relevanten Handlungsfelder und Maßnahmen für die nächsten Jahre zusammenfasst und deren Umsetzung dafür sorgt, dass IT/Digitalisierung einen hohen Wertbeitrag am Unternehmenserfolg hat.
Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrer Digitalisierungsstrategie und beraten Sie dabei in allen Belangen der Digitalisierungsförderung. Kommen Sie gerne auf uns zu. Jetzt Kontrakt aufnehmen!