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EigBetrDVO NRW aufgehoben

Keine externe Rotation bei der Prüfung von Eigenbetrieben

Rücknahme des Novellierungsentwurfs

Der letzte Novellierungsentwurf der Verordnung über die Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (Eigenbetriebsprüfungsdurchführungsverordnung - EigBetrDVO NRW) aus November 2020 wurde vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBG NRW) zurückgezogen. Offenbar hat das Ministerium die Absicht zur Novellierung aufgegeben.

Entfall der geplanten externen Rotation

Die Novellierung enthielt eine Verpflichtung zur externen Rotation des Abschlussprüfers nach fünf Jahren. Hierzu hatte es viele kritische Rückmeldungen gegeben, da die geplante Regelung deutlich über die seitens der EU geregelten Grundsätze zur (internen) Rotation des Abschlussprüfers bei kapitalmarktorientierten Unternehmen hinausging.

Nachteile der externen Rotation

Sowohl das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) als auch die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) kommen zu dem Ergebnis, dass eine verpflichtende externe Rotation des Abschlussprüfers erhebliche Nachteile mit sich bringen kann:

  • Erhöhung der Marktkonzentration, da die Wechsel laut Studien tendenziell häufiger zu den großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften erfolgen.
  • Belastung der Prüfungsqualität, da mandantenspezifisches Know-how nicht transferiert werden kann und damit nach kurzer Zeit verloren geht.
  • Eingriff in das Ermessen des Aufsichtsorgans, da eine verpflichtende externe Rotation zu einem Zeitpunkt erzwungen werden könnte, der aufgrund von Umstrukturierungen oder personellen Veränderungen nicht geeignet ist.

Aufhebung der geltenden Verordnung

Die bislang geltende EigBetrDVO NRW, die eine interne Rotation vorsieht, wurde mit Wirkung zum 29.06.2021 aufgehoben und enthält eine Übergangsregelung für noch aufzustellende Jahresabschlüsse bis einschließlich 31.12.2020.

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