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Energetische Sanierung

Silberstreif am Horizont?

Hoher Sanierungsbedarf im Bestand

Sozialimmobilien sind häufig veraltet und entsprechen nur selten dem Stand aktueller Erfordernisse. Pflegeimmobilien sind im Schnitt 34 Jahre alt, Modernisierungen liegen größtenteils 20 Jahre zurück. Alte Gebäude (Lebensdauer, Denkmalschutz) mit geringer Platzzahl sind unattraktiv für Sanierungsmaßnahmen. Schlecht isolierte Pflegeimmobilien und alte Heizungen schaden dem Klima. Es bestehen hohe Potenziale zur Reduzierung der CO2-Emmissionen und zur Senkung der Energiekosten. Es bedarf umweltschonender und energiesparender Bauweisen als Beitrag zur Bewältigung des Klimawandels.

Noch bestehen Hindernisse bei der Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen. Die Maßnahmen zur Schaffung energieeffizienter Gebäude ist zwar politisch gewollt sind, bei einer Durchführung entsprechender Maßnahmen bestehen jedoch erhebliche Hindernisse.

Das Genehmigungsverhalten der zuständigen Kostenträger ist aufgrund der fehlenden ordnungsrechtlichen Verankerung zum Teil sehr restriktiv. Dies erschwert die angemessene Realisierung von Sanierungsmaßnahmen oder macht diese gänzlich unmöglich. 

Die Landesheimgesetze regeln im Ordnungsrecht, welche Anforderungen Pflegeeinrichtungen in Bezug auf die Gebäudequalität zu erfüllen haben. Jedoch bestehen weder für Neubauprojekte noch für Bestandseinrichtungen verbindlichen Vorgaben zur Dämmung der Gebäudehülle, Schadstoffvermeidung bzw. Reduzierung der CO2-Emissionen. Dies hat zur Folge, dass hohe Kosten für Maßnahmen entstehen können, die nicht immer durch zusätzliche Einnahmen aus höheren Investitionskostensätzen gedeckt werden können. Zudem besteht bei laufen Pflegeeinrichtungen die Gefahr, dass Einsparungen bei den Energiekosten bei der Pflegesatzkalkulation gekürzt werden. Förderprogramme haben keine Anreizwirkung für Einrichtungen, da diese entsprechend bei der gesonderten Berechnung der Investitionskosten gemäß § 82 Abs. 3 SGB XI bei der Ermittlung der umlagefähigen Investitionskosten zum Abzug zu bringen sind.

In NRW wird in dem aktuellen Koalitionsvertrag 2022 möglicherweise auch für Pflegeeinrichtungen eine zweite Raketenstufe gezündet – ein Silberstreif am Horizont. Es wird angekündigt, Klimaschutz bei der Investitionsförderung über die einschlägigen Gesetze wie das Altenpflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG) oder das Kinderbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen (KiBiZ) stärker zu berücksichtigt und zu fördern. Gleichzeitig wird angekündigt, soziale Einrichtungen bei Förderprogrammen häufiger als Antragsberechtigte anzuerkennen und dies auch auf Bundesebene einzufordern. Derzeit prüft die Landesregierung NRW, ob die bestehende Förderung nach dem Alten- und Pflegegesetz NRW durch weitere Maßnahmen ergänzt werden kann.

Zusammenfassend

Eine klimaschutzorientierte Unternehmensführung ist die Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung von strategischen und strukturellen Maßnahmen. Gleichzeitig gilt es, Hürden bei der Refinanzierung zu bewältigen. Wir können Sie bei der Identifizierung von Energieeinsparpotenzialen mit unserem ESG-Radar unterstützen und bei der Erarbeitung und Einleitung von energieeffizienten Maßnahmen begleiten. Dazu gehört zum einen die Etablierung von konkreten Leitlinien und Zielformulierungen zur Energieeinsparung und Nachhaltigkeit, zum anderen auch die Unterstützung in Refinanzierungsfragen. Wir beraten Sie bis zur Einführung eines Wirkungscontrollings hinsichtlich der Wirksamkeit der umgesetzten Maßnahmen für Kostensatzverhandlungen. Bitte wenden Sie sich sehr gerne an unsere Unternehmensberatung. Jetzt Kontakt aufnehmen!