Neuigkeiten

Erste Erfahrungen aus der Abschlussprüfung

Corona-Schutzschirm § 150 SGB XI

Über den Schutzschirm gemäß § 150 SGB XI haben Pflegeeinrichtungen einen Erstattungsanspruch zum Ausgleich von Corona-bedingten Mehraufwendungen und Mindererlösen. Nach unseren ersten Erfahrungen aus der Abschlussprüfung haben sich bei den Trägern Erstattungsansprüche von bis zu 5,5 Mio. EUR ergeben. Gleichzeitig ergab unsere Corona-Blitzumfrage im Mai 2020, dass über 70% der Einrichtungen im Gesamtjahr 2020 mit einer deutlichen Ergebnis- und Liquiditätsverschlechterung rechneten.

Die ersten Erfahrungen aus der Abschlussprüfung im Bereich von Pflegeeinrichtungen zeigen, dass nur  ca. 35% der Einrichtungen Nachforderungen bereits vollständig zum 31.12.2020 nur geltend gemacht hatten.

58% der von uns geprüften Einrichtungen erwarten Rückforderungen seitens der Kostenträger, so dass die Bildung von Rückstellungen oder Wertberichtigungen von Forderungen zu erfolgen haben. Die Ermittlung der exakten Höhe der zu erwartenden Rückzahlungsverpflichtungen ist in der Regel noch nicht abgeschlossen, da pauschale Ansätze zur Ermittlung abzulehnen sind. Unsicherheiten bestehen in der Beantwortung folgender Fragen:

  • Welche Erlösarten und Abweichungen vom Referenzmonat Januar?
  • Sind Restbestände in Bezug auf Schutz- und Hygienematerial zum Schluss des Geschäftsjahrs zu erfassen?
  • Sind anderweitige Einnahmen (u.a. Kurzarbeitergeld, Überbrückungshilfen, Personalgestellung, Infektionsschutzgesetz, Betriebsschließungsversicherung) zu berücksichtigen?
  • Sind Mehraufwendungen Corona-bedingt und nicht bereits über die Pflegesätze finanziert?
  • Wurde die Erstattung von Mehraufwendungen im Bereich der Personalkosten geltend gemacht, wenn Leistungsausweitungen aufgetreten sind?
  • Wurden Einsparungen bei Mindererlösen berücksichtigt?

In diesem Zusammenhang dürfen wir Ihnen einen Hinweis auf unseren Online-Fragebogen geben, der Sie (bzw. Ihre Einrichtungen) bei der Selbst-Überprüfung unterstützen kann, ob und in welcher Höhe ein Erstattungsanspruch aus dem Schutzschirm nach § 150 SGB XI besteht bzw. ggf. Rückzahlungsverpflichtungen drohen.

Sie können hierbei Schritt für Schritt den Fragebogen durchgehen (lassen) und Ihre Antworten erfassen. Am Ende der Befragung werden Sie gefragt, ob Sie zur Dokumentation Ihrer Antworten die eingegebenen Ergebnisse runterladen wollen (Format: PDF). Hiermit wäre der Eingabeprozess dann für Sie beendet.

Soweit Ihrerseits Interesse besteht, können wir uns im Rahmen eines „Corona-Checks“ dann anhand Ihrer Antworten einen Überblick verschaffen, ob und in welchem Umfang von Ihnen die Spielregeln entsprechend der FAQ-Vorgaben zur Ermittlung des Erstattungsanspruchs nach § 150 SGB XI beachtet worden sind. Nachfolgend wäre es dann ggf. auch möglich, eine Abschätzung dazu abzugeben, wie mit Unschärfen in Auslegungsfragen der entsprechenden Regelungen und „Graubereichen“ bei der Abschlusserstellung umzugehen ist.

Wir freuen uns über Ihre Teilnahme. Zum Fragebogen Corona-Erstattung!