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Jahresabschlussprüfung goes international

Abschlussprüfung auf Basis internationaler Maßstäbe

Ab dem 31. Dezember 2023 ist in Deutschland eine Abschlussprüfung nicht mehr auf Basis deutscher, sondern internationaler Maßstäbe durchzuführen – wo diese herkommen und was das für die Praxis bedeutet, erklären wir im vorliegenden Beitrag.

Die Ausgangslage

Der Rahmen einer Abschlussprüfung wird gesetzlich in § 317 HGB dargestellt. Dort finden sich Ausführungen zu Gegenstand und Umfang der Prüfung. Die Art der Prüfung, d. h. wie das Prüfungsziel, dass kein wesentlicher Fehler mehr im Abschluss und/oder Lagebericht enthalten ist, erreicht wird, wird im Gesetz nicht näher ausgeführt. Diese Lücke, also die Art des Vorgehens bei der Prüfung, wird aktuell gefüllt durch entsprechende Verlautbarungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW). Diese werden von den deutschen Standardsettern anerkannt und in der höchstrichterlichen Rechtsprechung als sachlich richtiger und verpflichtender Maßstab verwendet.

In den Gremien des IDW entwickeln Experten des Berufsstandes Verlautbarungen, die für Abschlussprüfungen verpflichtend sind. Allgemeingültigkeit erhalten diese Verlautbarungen durch einen sog. „due process“. Dieser due process beinhaltet, dass diese Regelungen durch ein Fachgremium vorbereitet werden, im (Haupt)-Fachausschuss des IDW beraten und diskutiert und bei Zustimmung als Diskussionsentwurf für die breite Öffentlichkeit zugänglich veröffentlicht werden.

Innerhalb einer bestimmten Frist können Berufsangehörige und die interessierte Öffentlichkeit Anregungen zur abschließenden Beratung in die Fachgremien einbringen. Verabschiedete endgültige Verlautbarungen werden dann ebenfalls veröffentlicht und sind ab Veröffentlichung bzw. ab einem bestimmten Anwendungszeitpunkt zu berücksichtigen.

Neue Standards für die Abschlussprüfung

Der gesetzliche Rahmen im HGB bleibt unverändert. Ändern wird sich die Ausfüllung der gesetzlichen Lücke zur Art der Prüfung. Im Zuge von Harmonisierungsbestrebungen auf allen internationalen Ebenen bleibt auch die Durchführung der Abschlussprüfung nicht verschont. Es soll sichergestellt werden, dass ein Abschluss, der in Deutschland geprüft wird, den gleichen qualitativen Maßstäben entspricht wie ein Abschluss, der in Portugal, in Polen, in Neuseeland oder in Südafrika geprüft wird.

Um dies zu erreichen, wurde bereits am 7. Oktober 1977 der internationale Wirtschaftsprüferverband (International Federation of Accountants, IFAC) gegründet. Die IFAC hat ihren Sitz in New York und umfasst 179 Mitglieder und assoziierte Mitgliedsorganisationen aus 130 Ländern. Das Gremium, das sich mit dem Vorgehen bei einer Abschlussprüfung beschäftigt, ist das International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB). Aktuell sind in diesem Gremium die nachfolgenden Länder als Mitglieder vertreten:

Was sich ändern wird

Offenkundig werden sich einige Formulierungen ändern. Dies resultiert daraus, dass man bei der deutschen Übersetzung der ISA als Leitbild hatte, möglichst nahe am englischen Original zu bleiben. So wird künftig nicht mehr auf „Verstöße oder Unrichtigkeiten“ Bezug genommen, sondern auf „dolose Handlungen oder Irrtümer“, und es heißt nicht mehr „Unternehmen“, sondern „Einheit“.

Dies sind lediglich redaktionelle Änderungen, die jedoch nachvollzogen werden müssen. Inhaltlich wird durch die internationalen Prüfungsstandards eine noch stärkere Fokussierung auf Risiken des Abschlusses vorgenommen. Wesentliche Risiken, die eine reelle Möglichkeit haben aufzutreten, sind künftig explizit zu benennen und zu prüfen – nicht mehr nur diejenigen, die wahrscheinlich auftreten werden. Dadurch sinkt die Risikoschwelle bei der Abschlussprüfung, sodass zukünftig mehr Risiken identifiziert und geprüft werden müssen. Dies bedingt aber auch, dass es zu einer stärkeren Nichtberücksichtigung risikoärmerer Prüfgebiete kommen wird.

FAZIT

In der Außenwirkung einer Abschlussprüfung ändert sich relativ wenig – hier gilt es insbesondere redaktionelle Anpassungen im Bestätigungsvermerk und im Prüfungsbericht vorzunehmen. Das IDW geht davon aus, dass die Abschlussprüfung durch diese Umstellung auf einen internationalen Rahmen erheblich aufwändiger und dadurch auch teurer wird.

Beispiel

Wurden in der Vergangenheit meist wesentliche Zugänge im Bereich des Sachanlagevermögens anhand von Eingangsrechnungen geprüft, kann es in Zukunft unter bestimmten Umständen ausreichend sein, nur analytisch über die Zugangsliste zu schauen, u. a. wenn der Abschlussprüfer in der Vergangenheit keine Fehler in diesem Bereich festgestellt hat.

Eine weitere inhaltliche Änderung ist die stärkere Integration der Prüfung des IT-Systems und der IT-Umgebung. Ein Großteil der für den Abschluss relevanten Daten wird mittlerweile aus einem IT-System generiert. Auch Kontrollen werden immer häufiger überwiegend automatisiert durch Berechtigungseinstellungen im IT-System durchgeführt. Eine Abschlussprüfung ohne Berücksichtigung der IT-Umgebung wird es künftig nicht mehr geben können.

Eine weitere Neuerung betrifft den Sachverhalt eines Prüferwechsels. Bislang war es meist ausreichend, wenn der nachfolgende Abschlussprüfer den Prüfungsbericht des Vorjahresprüfers kritisch gelesen und ausgewertet hat. Zusätzlich hat er sich noch einige Prüfungsnachweise zu den Eröffnungsbilanzwerten eingeholt. Künftig wird es eine Kommunikation im Rahmen des Prüferwechsels mit dem vorherigen Abschlussprüfer geben. Dies kann jedoch nur erfolgen, sofern der Mandant den bisherigen Abschlussprüfer von der Verschwiegenheit entbindet und auch einwilligt, die Mehraufwendungen, die hier entstehen, zu übernehmen.

Die Abschlussprüfung basiert künftig auf internationalen Prüfungsgrundsätzen – und wird dadurch international vergleichbarer. Gerne stehen Ihnen unsere Expert:innen bei Beratungsbedraf und Fragen zu den Neuerungen zur Seite. Jetzt Kontakt aufnehmen!