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Nachhaltigkeit: Erweiterung des Performance Managements

ESG stützt sich stark auf Finanzprozesse

ESG-Reporting ist die Offenlegung der Umwelt-, Sozial- und Corporate-Governance-Performance. Ziel ist es, die ESG-Initiativen eines Unternehmens zu beleuchten und gleichzeitig die Transparenz für Investoren und die Vergleichbarkeit zwischen Wettbewerbern zu erhöhen. Außerdem werden die Märkte für ihre Auswirkungen auf den Planeten und die Menschen zur Verantwortung gezogen.

ESG-Reporting ist ein wirksames Mittel, um zu zeigen, dass Unternehmen ihre Ziele erfüllt – und nicht nur Greenwashing betreiben, leere Versprechungen machen oder Lippenbekenntnisse abgeben. ESG-Berichte enthalten qualitative und quantitative Informationen zu den drei Hauptthemen Umwelt, Soziales und Governance.

Die EU-Taxonomie-Verordnung (EU Tax-VO) ist neben der Offenlegungsverordnung (SFRD) und der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) eine der drei Säulen der „Sustainable Finance Strategy“ der EU. Sie alle tragen dazu bei, Finanzströme auf den europäischen Kapitalmärkten in nachhaltige Investitionen, also Unternehmen mit „grünen Wirtschaftstätigkeiten“, zu lenken.

Die EU-Taxonomie stellt dabei ein Klassifizierungssystem für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten dar. Anhand vorgegebener Kriterien haben Unternehmen aufzuzeigen, ob und wie „grün“ sie wirtschaften und investieren. Dazu haben sie taxonomiekonforme Umsatzerlöse, Investitionsausgaben und Betriebsausgaben zu ermitteln und zusammen mit ergänzenden Erläuterungen in der nichtfinanziellen Erklärung (NFE; künftig im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung) anzugeben:

  • Klassifizierung von Wirtschaftsaktivitäten
  • Ermittlung taxonomiekonformer Kennzahlen
  • Berichterstattung

ESG umfasst somit unmittelbar auch finanzielle Prozesse. Die berichtspflichtigen Unternehmen (insbesondere große Kapitalgesellschaften) haben drei „grüne“ Kennzahlen der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten zu ermitteln und zu erläutern (Art. 8 EU Tax-VO):

  • Umsatzerlöse
  • Investitionsausgaben (CapEx)
  • Betriebsaufwand (OpEx)

Die Schaffung einer stabilen Basis für langfristige Nachhaltigkeit und damit wirtschaftlichem Wohlergehen erfordert eine durchdachte Strategie. Unternehmen sollten klare Ziele definieren und die besten Instrumente wählen, um den Weg dorthin von Anfang an zu erleichtern.

Die Einhaltung der ESG-Vorschriften sowie die Aufbereitung der für die Nachhaltigkeitsberichterstattung relevanten Informationen kommt als eine weitere Anforderung für die bereits stark belasteten Finanzabteilungen hinzu. Das Pflichtenheft des Performance Managements wird durch das ESG um eine weitere Dimension erweitert.

Es ist zu klären, ob der bestehende Software-Anbieter integrierte Lösungen zur Unterstützung für das Nachhaltigkeitsreporting und -controlling anbietet, wodurch der Aufwand für die Nachhaltigkeitsberichterstattung und das - management erheblich reduziert werden kann.

Alternativ nutzen spezialisierte Software-Angebote in der Regel Künstliche Intelligenz, um Daten automatisch aus Buchhaltungsrechnungen zu extrahieren und in Umweltdaten zu kategorisieren. Dies eliminiert den mühsamen Prozess der manuellen Datensammlung und spart Zeit. Zudem sind alle erforderlichen Regularien bereits in die Software integriert, sodass kein spezifisches Vorwissen notwendig ist.

Unternehmen sollten die verbleibende Zeit bis 2026 dafür nutzen, um sich mit dem ESRS-Berichtsprozess vertraut zu machen und ihn einzuüben, bevor eine vollständige Nachhaltigkeitserklärung vorliegen muss.

Ein frühzeitiges Testen der ESRS ermöglicht zudem eine reibungslosere Datensammlung, genauere Messungen und die Chance, unvorhergesehene Herausforderungen anzugehen.

Sollte eine ESRS-Berichtspflicht bestehen, empfehlen wir, die Analyse der Doppelten Wesentlichkeit frühzeitig zu beginnen (idealerweise bereits Anfang 2024) und korrekt durchzuführen. Im Rahmen eines frühzeitigen Austauschs mit dem zuständigen Abschlussprüfer können die initialen Aspekte für die Analyse der Doppelten Wesentlichkeit und Überprüfung der ESRS-Berichte geklärt werden.

Gerne unterstützen wir Sie dabei. Jetzt Kontakt aufnehmen!