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Viertes Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen

Steuerliche Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise

I. Überblick

Der Bundesrat hat am 10. Juni 2022 dem vom Bundestag im Mai verabschiedeten Vierten Corona-Steuerhilfegesetz zugestimmt. Der Finanzausschuss im Bundestag hatte den Regierungsentwurf zuvor an einigen Stellen geändert und ergänzt.

II. Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick

Die Frist zur Abgabe von Steuererklärungen des Jahres 2020 wird verlängert – in beratenen Fällen um weitere drei Monate bis zum 31. August 2022. Auch für die nachfolgenden Veranlagungszeiträume erfolgt eine Fristverlängerung: Steuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2021 sind (in beratenen Fällen) bis zum 31. August 2023 einzureichen, danach wird die Fristverlängerung für Steuererklärungen der Jahre 2022 bis 2024 schrittweise zurückgenommen.

Die Steuerbefreiung für Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld wird um 6 Monate verlängert. Die Steuerfreiheit gilt demnach für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 29. Februar 2020 beginnen und vor dem 1. Juli 2022 enden.

Die an Pflegekräfte und andere Arbeitnehmer zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährten Bonus-Zahlungen durch den Arbeitgeber zur Anerkennung besonderer Leistungen während der Corona-Krise sind bis zu einem Betrag von 4.500 Euro steuerfrei – unabhängig davon, ob die Zahlung aufgrund bundes- oder landesrechtlicher Regelungen erfolgt oder freiwillig vom Arbeitgeber gezahlt wird. Voraussetzung ist, dass die Arbeitnehmer in einer begünstigten Einrichtung tätig sind. Zu den begünstigten Einrichtungen gehören unter anderem Krankenhäuser, ambulante Pflegedienste, voll- oder teilstationäre Einrichtungen zur Betreuung pflegebedürftiger Menschen oder Rettungsdienste.  Die Steuerbefreiung gilt entsprechend für Personen, die in den genannten Einrichtungen im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung oder im Rahmen eines Werk- oder Dienstleistungsvertrags eingesetzt werden. Begünstigt sind Zahlungen, die in der Zeit vom 18. November 2021 bis 31. Dezember 2022 getätigt werden.

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