Veröffentlichungen

Umsetzung der Einzelzimmerquote

Wiederbelegungssperre in NRW

Die Entscheidung schlug ein wie eine Bombe, als kürzlich ein unanfechtbarer Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster im Zusammenhang mit der Umsetzung der 80-prozentigen Einzelzimmerquote vorgelegt worden ist. 

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Autor:
Kai Tybussek
Erschienen in:
PflegeManagement 08/2019