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Aufatmen bei den Kommunen

Bewältigung der finanziellen Folgen der Pandemie

Auch an den Kommunen ist die Corona-Krise nicht spurlos vorbeigegangen: Viele Menschen haben ihren Arbeitsplatz verloren und benötigen zunehmend Hilfe im Rahmen der Grundsicherung. Wegen der angespannten Lage vieler Unternehmen sind gleichzeitig die Einnahmen aus Gewerbesteuern – der wichtigsten Einnahmequelle der Kommunen – drastisch eingebrochen. Die Kommunen müssen daher immer tiefer in die löchrigen Taschen fassen.

Der Bund greift nun den Kommunen unter die Arme und hat ein Paket zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie für die Kommunen geschnürt.

Im Einzelnen:

Ausgleich für Gewerbesteuerausfälle

  • Bund und Länder und Länder kompensieren mit einem pauschalen Ausgleich die Gewerbesteuermindereinnahmen.
  • Berechnungsgrundlage dafür sind die Prognosen in der Mai-Steuerschätzung.
  • Belastung Nachtragshaushalt 2020 des Bundes: Mehrausgaben in Höhe von 6,1 Milliarden Euro

Entlastung bei den Unterkunftskosten

  • Der Bund wird dauerhaft weitere 25 % und insgesamt bis zu 74 % der Kosten für Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitssuchende übernehmen.
  • Belastung Nachtragshaushalt 2020 des Bundes: Mehrausgaben in Höhe von 3,4 Milliarden Euro

Das Paket wurde vom Bundestag am 17. September 2020 beschlossen; der Bundesrat hat direkt am Folgetag zugestimmt. Umfasst ist hiervon auch eine Grundgesetzänderung, denn der Bund hatte bisher keine verfassungsrechtliche Kompetenz für die Gewährung dieser Zuschüsse. Denn letztlich ist es Sache der Länder, eine angemessene Finanzausstattung ihrer Kommunen zu gewährleisten. Daher musste eine verfassungsrechtliche Ausnahmeregelung geschaffen werden.

Pragmatischer Umgang

Unter Verfassungsrechtlern ist die Verfahrensweise nicht ganz unumstritten, doch letztlich ist man sich einig, dass außergewöhnliche Situationen außergewöhnliche Maßnahmen erfordern.

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