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IT-Sicherheit in der Evangelischen Kirche

Umgang mit sensiblen Daten

Das Thema IT-Sicherheit wird in der Evangelischen Kirche hoch aufgehängt, nicht zuletzt wegen der Sensibilität der Daten, mit denen kirchliche Stellen arbeiten.

Die Verordnung zur Sicherheit der Informationstechnik (ITSVO) ist eine Ergänzung zum Kirchengesetz über den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland (DSG-EKD). Die ITSVO ist im Mai 2015 in Kraft getreten und der Geltungsbereich umfasst alle evangelischen Stellen jedweder Rechtsform.

Evangelische Einrichtungen mussten durch die ITSVO bis zum 31. Dezember 2015 den ersten Entwurf eines IT-Sicherheitskonzeptes in Anlehnung an die Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) oder vergleichbare Standards erstellen. Für die Fertigstellung des IT-Sicherheitskonzeptes bestand eine Frist bis zum 31. Dezember 2017. Erleichterungen gibt es für kleine Einrichtungen, welche keine eigenen Server betreiben und nicht über geschultes IT-Personal verfügen.

Dies zwang viele Einrichtungen zur Ergreifung entsprechender Maßnahmen, die nicht immer auf Gegenliebe der Mitarbeitenden stoßen (bspw. komplexe Passwortvorgaben). Dennoch sind die Maßnahmen im Hinblick auf den Schutz der sensiblen Daten von Patienten, Klienten, Kunden und Mitarbeitenden von evangelischen Einrichtungen sowie aller Mitglieder der Evangelischen Kirche in Deutschland unverzichtbar.

Ein Datenschutzvorfall kann nicht rückgängig gemacht werden und Informationen die ein Mal bei Facebook, Youtube, Twitter, WhatsApp, Google, Amazon oder in einem Forum gelandet sind, können nie wieder zurückgeholt werden.

Das Internet vergisst nichts! Der Schaden der Betroffenen kann vielfältig sein. Angefangen von Stress durch die Veröffentlichung über finanzielle Nachteile bis hin zur gesellschaftlichen Ächtung oder Gefahr für Leib und Leben, je nachdem welche Informationen unberechtigt entwendet oder veröffentlicht wurden.

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