Neuigkeiten

Umsatzsteuersatz bei Inklusionsbetrieben

BFH lehnt Ermäßigung ab

Im Streitfall betrieb ein gemeinnütziger Verein neben einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen ein der Öffentlichkeit zugängliches Bistro. Der BFH wertete in seiner Entscheidung vom 23.07.2019 das Bistro zwar als Zweckbetrieb nach § 68 Nr. 3 Buchst. c Abgabenordnung, dieser erfülle jedoch nach Ansicht des BFH nicht die Voraussetzungen für eine Inanspruchnahme des ermäßigten Steuersatzes (nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG). In den Anwendungsbereich des ermäßigten Steuersatzes fallen nach Auffassung des BFH ausschließlich Leistungen gegenüber den Personen mit Behinderung, aber nicht solche Leistungen, an deren Erbringung Arbeitnehmer mit Behinderung des Inklusionsbetriebs teilhaben. Der BFH begründet dies zum einen mit dem Wettbewerbsschutz gegenüber anderen Unternehmen, außerdem hätten die Gastronomieumsätze in erster Linie den Zwecken der Bistrobesucher gedient und insoweit nicht zu einer Verwirklichung der satzungsmäßigen Zwecke beigetragen.

Dies wird in weiten Teilen der einschlägigen Kommentarliteratur sowie dem Umsatzsteuer-Anwendungserlass, als Kommentierung des Umsatzsteuergesetzes durch die Finanzverwaltung, aktuell noch anders bewertet. Gleichwohl besteht Anlass zur Sorge, dass das Bundesministerium der Finanzen (BMF) diese am 20.11.2019 veröffentlichte Entscheidung über den entschiedenen Einzelfall hinaus für anwendbar erklärt.

Vor dem Hintergrund dieser Unwägbarkeit stellt sich die Frage, ob die Entscheidung auch auf Leistungen anderer Beschäftigungsbetriebe der Eingliederungshilfe zu übertragen ist. Unternehmen und Verbände sind hier gleichermaßen gefordert, die Interessenlage aufzuzeigen. 

Bis zu einer Klärung durch das BMF erscheint es für entsprechende Unternehmen aus unserer Sicht geboten, im Rahmen einer Risikovorsorge bestehende vertragliche Leistungsbeziehungen mit Auftraggebern zu sichten und Szenarien für eine ggf. notwendige Preisanpassung hinsichtlich der Umsatzsteuerklausel zu identifizieren.

Unsere Experten beraten Sie gerne zu aktuellen Entwicklungen. Jetzt Kontakt aufnehmen!

Diese und weitere aktuelle Themen aus den Bereichen Werkstätten, Wohnen und BTHG diskutieren wir in unserem neuen Format Fachtag Eingliederungshilfe. Nutzen Sie die Chance und sprechen Sie mit unseren Experten vor Ort! Mehr erfahren!