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Controlling-Standards erleichtern die Aufsicht

Was erhöht die Verlässlichkeit des Reportings an das Aufsichtsgremium?

Elemente einer verlässlichen Unternehmenssteuerung

Jedes Aufsichtsgremium hat die Aufgabe, die Angemessenheit der Steuerung durch die Geschäftsführung  zu prüfen. Dazu gehört auch, ob das Berichtswesen den betrieblichen Erfordernissen entspricht. Doch anhand welcher Parameter kann das bewertet werden? Die Basis dafür stellen valide, fristgerechte, konsistente und adressatengerecht aufbereitete Reports dar. Diese zu entwickeln und zu pflegen ist Kernaufgabe des Controllings. Die Komplexität der technischen wie strukturellen Systemlandschaft in Einrichtungen der Gesundheits- und Sozialwirtschaft erschwert es den Controllern jedoch, sich direkt ihren Kernaufgaben, wie der Analyse und der Kommentierung von Berichten, zu widmen. Nach wie vor entfällt ein zu hoher Anteil der Zeit darauf, die richtigen Daten aus den oft zahlreichen Systemen einzusammeln, deren Konsistenz zu prüfen und sie dann für ein Reporting zu bündeln. Zur Überwindung dieses Deltas zwischen Soll und Ist, empfehlen wir die Einführung entsprechender Standards. 

„Ein verlässliches Controlling ist ohne Standards nicht möglich.“

Standards sorgen für Verlässlichkeit und Datenvalidität

Mit dem Rahmenkonzept des DVKC Controlling-Standards für die Gesundheitswirtschaft sowie den DGCS-Controlling Standards für die Sozialwirtschaft stehen die Grundprinzipien für ein verlässliches und valides Controlling fest. Sie bilden die Eckpfeiler dafür, dass die vom Controlling gelieferten Daten konsistent im Zeitverlauf, valide in der Aufbereitung und für die Erfolgs- und Wirkungsmessung geeignet sind.

Während die DGCS mit ihren 14 Controlling-Standards (z. B. zur Strategischen Steuerung und den IT-Systemen) einen Rahmen für ein nachhaltiges Controlling schafft, geben die DVKC Standards, z. B. mit dem CS 200, eine konkrete Vorgehensweise für eine mehrstufige Bereichsergebnisrechnung vor. Beide Standards fördern u. a. die konzernweite Vergleichbarkeit der ausgewerteten Daten und eine nachhaltige Unternehmenssteuerung, was wiederum die Bewertung der vom Vorstand erbrachten Leistungen erleichtert. 

„Die Implementierung von Controlling-Standards unterstützt das Aufsichtsgremium bei seinen Kontrollpflichten.“

Maßgeschneidertes Reporting erleichtert die Aufsicht

Sind die organisatorischen sowie fachlichen Grundlagen für eine valide Datenauswertung geschaffen, sollte jedes Aufsichtsgremium auf ein Set aus Regel- und Sonderberichten zurückgreifen können. Zu den Regelberichten auf Konzernebene zählen z. B.:

  • Strategie- und Risikoberichte
  • monatliche Kennzahlenberichte und
  • der jährliche Prüfungsbericht.

Die Berichte sollten in möglichst aggregierter Form und je nach Bedarf grafisch so aufbereitet sein, dass die Kernaussagen auf den ersten Blick erkennbar sind. Ein zentrales Element ist dabei die Definition von Zielwerten und Toleranzbereichen sowie eine direkte Kommentierung etwaiger kritischer Abweichungen. Auf Basis eines solchen Reportings kann das Aufsichtsgremium zügig seine Schlüsse über die Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit sowie Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung ziehen und im Zweifel rechtzeitig Impulse zur Verbesserung setzen und somit seinen Pflichten als Kontrollorgan nachkommen. 

„Adressatengerechtes Reporting erleichtert die Entscheidungsfindung.“