Die steigenden Energiekosten verursacht durch den Krieg in der Ukraine und die hohen Inflationsrate belasten die Einrichtungen der Altenhilfe stark. Um für Entlastung zu sorgen, verabschiedete der Deutsche Bundestag im April 2023 die Ergänzungshilfen gem. § 154 SGB XI zum Ausgleich steigender Preise für Erdgas, Strom und Wärme.
Curacon hat in Kooperation mit solites, einem Steinbeis-Forschungsinstitut, für den Haushaltsauschuss des Deutschen Bundestages ein Gutachten zur Evaluation der Energieverbräuche stationärer Pflegeeinrichtungen unter dem Einfluss der Ergänzungshilfen erstellt.
Die Ergebnisse liefern nicht nur wichtige Erkenntnisse zum Strom- und Wärmeverbrauch der Einrichtungen, sondern geben den teilnehmenden Einrichtungen auch die Möglichkeit zur Standortbestimmung über ein externes Benchmarking.
Im Kernergebnis zeigt das Gutachten, dass sich der Strom- und Wärmeverbrauch im ersten Halbjahr 2023 bei etwa 80 % der teilnehmenden Einrichtungen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum reduziert hat. Damit ist die Anzahl der Einrichtungen mit eingespartem Strom- bzw. Wärmeverbrauch nochmals um etwa ein Viertel im Vergleich zum Zeitraum 2021/2022 gestiegen.
Im Ergebnis der Untersuchung ist dies nicht auf die Einführung der Ergänzungshilfen zurückzuführen, da die Einrichtungen bereits den Energieverbrauch reduziert haben, bevor die Verabschiedung der Ergänzungshilfen bekannt war.
Der Rückgang des Energieverbrauchs ist eher durch ein verstärktes Bewusstsein für nachhaltiges Handeln und die Unsicherheit, ob und in welchem Umfang Energiekostensteigerungen über die Pflegesätze refinanziert werden können.
Im Detail zeigt sich, dass die Einrichtungen im Jahr 2022 im Mittel knapp 2.700 kWh Strom pro Bewohner bzw. Bewohnerin verbrauchten. Damit ist der Stromverbrauch um knapp 4 % im Vergleich zum Jahr 2021 gesunken. Ein ähnliches Bild zeigt sich beim Wärmeverbrauch: Hier lag der Verbrauch im Mittel bei etwa 7.300 kWh pro Bewohner bzw. Bewohnerin und damit 2 % unter dem Vorjahreswert.
Mit Blick auf die unterschiedlichen Baujahre der stationären Pflegeeinrichtungen zeigt sich, dass es durchaus Unterschiede beim Wärmeverbrauch in Abhängigkeit des Baujahres gibt. Somit verbrauchen Einrichtungen in Gebäuden, die nach der Jahrhundertwende erbaut wurden, 34 % weniger Energie, als wenn das Gebäude vor 1980 errichtet wurde. Bei dem Strom ist hingegen kein eindeutiger Einfluss des Zeitpunkts der Gebäudeerrichtung auf den Verbrauch erkennbar. Diese Ergebnisse sind nicht überraschend, da davon auszugehen ist, dass neuere Gebäude bessere energetische Standards aufweisen.
Da bisher eher kurzfristig realisierbare verhaltensorientierte Maßnahmen realisiert worden sind, liegen die größten Potentiale für Energieeinsparungen zur signifikanten Reduktion der Energieverbräuche noch in baulichen Maßnahmen zur Klimafolgeanpassung.
Allerdings bestehen im Hinblick auf die energetische Sanierung oder Anschaffung von Fotovoltaik Investitionshemmnisse, da diese Maßnahmen von den Sozialhilfeträgern in der Regel nicht als betriebsnotwendig ansehen oder die Kostenrichtwerte keine entsprechend höhere Energiestandards berücksichtigen. Hier sollte die Politik ansetzen und die Refinanzierung derartiger Maßnahmen sicherstellen.
Dies auch vor dem Hintergrund, dass der 11. Senat des OVG Berlin/Brandenburg am 30.11.2023 Klagen der Deutschen Umwelthilfe und des BUND stattgegeben und die Bundesregierung verurteilt hat, ein Sofortprogramm nach § 8 Klimaschutzgesetz zu beschließen, das die Einhaltung der im Klimaschutzgesetz genannten Jahresemissionsmengen der Sektoren Gebäude und Verkehr für die Jahre 2024 bis 2030 sicherstellt.
Alle Informationen und weitere Ergebnisse des Gutachtens finden Sie unter: https://www.curacon.de/neuigkeiten/neuigkeit/energieverbrauch-von-pflegeheimen-gesunken
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