Neuigkeiten

Lohnsteuerupdate

Überblick über die wichtigsten Neuerungen

Auch im Jahr 2021 hat es wieder einige interessante Neuerungen in der Lohnsteuer gegeben, die wir im Folgenden kurz vorstellen.

Niedersächsisches FG-Urteil vom 16.06.2021 zur Privatnutzung firmeneigener PKW

Kleinere Mängel und Ungenauigkeiten führen nicht zur Verwerfung des Fahrtenbuchs und Anwendung der 1 %-Regelung, wenn die Angaben insgesamt plausibel sind.

BFH-Urteil vom 29.04.2021 zur Bewertung von Arbeitslohn anlässlich von Betriebsveranstaltungen

Die Gesamtkosten des Arbeitgebers für eine Betriebsveranstaltung sind zu gleichen Teilen auf die dort anwesenden Teilnehmer aufzuteilen. Dies gilt auch für sogenannte „No-Show-Kosten“. In diesem Zusammenhang sind alle mit dieser in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Aufwendungen des Arbeitgebers anzusetzen, ungeachtet dessen, ob sie beim Arbeitnehmer einen Vorteil begründen können.

BMF-Schreiben vom 13.04.2021 zur Abgrenzung von Sachbezug und Geldleistung

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) beantwortet Fragen zur Abgrenzung von Geldleistungen und Sachbezügen anhand konkreter Beispiele, u.a. für Gutscheine und Geldkarten. Zudem erläutert das BMF Fragen rund um die Abgrenzung des § 2 Absatz 1 Nummer 10 ZAG, Vgl. § 8 Abs. 1 S. 3 EStG.

BMF-Schreiben vom 21.07.2021 zur steuerlichen Anerkennung von Umzugskosten

Wenn ein beruflich veranlasster Umzug vorliegt, kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Umzugskosten in Höhe des Pauschbetrags oder der tatsächlichen Ausgaben steuerfrei ersetzen. Wenn der Arbeitgeber keinen steuerfreien Ersatz leistet kann der Arbeitnehmer die Ausgaben als Werbungskosten geltend machen. Die dafür vorgesehenen Pauschbeträge wurden angepasst.

BFH-Beschluss vom 19.04.2021 zum lohnsteuerbaren Vorteil bei Überlassung eines Feuerwehreinsatzfahrzeugs

Die Überlassung eines Feuerwehreinsatzfahrzeugs an den Leiter der Freiwilligen Feuerwehr zu dienstlichen und privaten Zwecken im Rahmen einer angenommenen, dauerhaften Bereitschaft ist nicht als Arbeitslohn anzusehen und führt daher nicht zu einem lohnsteuerbaren Vorteil.

BMAS-Verordnung zur Verlängerung des Kurzarbeitergeldes

Die Voraussetzungen für den Zugang zum Kurzarbeitergeld bleiben weiterhin bis zum 31.03.2022 herabgesetzt. Der Zugang für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer bleibt ebenfalls eröffnet. Den Arbeitgebern werden die von ihnen während der Kurzarbeit allein zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 50 % auf Antrag in pauschalierter Form erstattet.

Corona-Bonus

Eine steuerfreie Auszahlung des Corona-Bonus gem. § 3 Nr. 11a EStG ist bis zum 31.03.2022 möglich. Die weiteren Voraussetzungen, beispielsweise hinsichtlich Höhe und Aufzeichnungspflichten, bleiben bestehen.

BMF-Schreiben vom 05.11.2021 zur privaten Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeuges

Das BMF erläutert Anwendungsfragen zur Berechnung der privaten Nutzungsvorteile bei Elektro- oder Hybridfahrzeugen und stellt diese anhand von Fallbeispielen dar.

Anpassungen bei Sachbezügen, Sachbezugsfreigrenze und Beitragsbemessungsgrenzen

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