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Nachhaltigkeit – ein Top Thema für den Aufsichtsrat

Bedeutung für Wettbewerbs- und Handlungsfähigkeit

Steigende Anforderungen an Transparenz

Anforderungen an Unternehmen und ihre Aufsichtsräte zur Offenlegung von sog. nichtfinanziellen Informationen nehmen stetig zu. Davon sind künftig nicht mehr alleine kapitalmarktorientierte Unternehmen betroffen, sondern auch, was den sog. Nachhaltigkeitsbericht betrifft, alle großen Kapitalgesellschaften und solche Gesellschaften, die freiwillig Rechnung legen wie eine große Kapitalgesellschaft. Aber auch unabhängig von regulatorischen Anforderungen muss sich ein Unternehmen die Frage stellen, ob es nicht ethisch-moralisch oder aus Wettbewerbsgründen im Bereich der Nachhaltigkeit tätig werden und darüber berichten sollte, getreu dem Motto „Tue Gutes und rede darüber“. Abzuwarten bleibt auch, ob nicht durch Banken und Versicherungen ein faktischer Zwang zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen aufgebaut wird, da eine entsprechende Berichterstattung Einfluss haben wird auf z.B. das Rating des Unternehmens.

Die Grundsätze guter Unternehmensführung

Zusätzlich zu den Änderungen, die auf EU-Ebene voran getrieben werden, hat auch in Deutschland die Überarbeitung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCKG) in diesem Jahr deutlich einen Schwerpunkt der Aktualisierung im Bereich der Nachhaltigkeit gesetzt. Mit der Überarbeitung wurden auch die Anforderungen an die Prüfungspflichten durch Aufsichtsgremien bezüglich der Nachhaltigkeitstätigkeiten ausgeweitet.

Prüfungspflicht durch den Aufsichtsrat

Damit der Aufsichtsrat überwachen kann, ob der Vorstand hier adäquat handelt, braucht er als Gruppe ein gemeinsames Verständnis zu unternehmensrelevanten Nachhaltigkeitsthemen und klar geregelte Prozesse. Nur so kann ein Aufsichtsgremium den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken, -chancen und -berichterstattung wirksam überwachen.

Aus vielen freiwilligen Vorgaben werden für Aufsichtsgremien künftig Pflichten. So sollten sie in Zukunft in der Lage sein, die Nachhaltigkeitsaktivitäten des Unternehmens kompetent zu beurteilen. Die Kontrollgremien müssen die Nachhaltigkeitsstrategie, das dazugehörige Risikomanagement und die Berichterstattung über diese Themen überwachen. Der CSRD-Entwurf stellt den Nachhaltigkeitsbericht auf die gleiche Stufe wie den Finanzbericht – ähnlich wie bei der Finanzberichterstattung sollte damit künftig mindestens ein Mitglied des Prüfungsausschusses über eine umfassende Nachhaltigkeitsexpertise verfügen.

Aus einer bisher vielfach freiwillig beauftragten externen Prüfung der Angaben im Nachhaltigkeitsbericht wird eine Prüfungspflicht, zunächst mit begrenzter Sicherheit. Eine reine Befragung während der Aufsichtsratssitzungen nicht mehr ausreichen; stattdessen sollten kontinuierliche Überwachungs- und Berichterstattungsprozesse zu Nachhaltigkeitsfaktoren verankert werden. Auch im Gespräch zwischen Aufsichtsgremium und Abschlussprüfer wird das Thema Nachhaltigkeit künftig mit auf die Agenda gehörten.

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