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Pflegereform: Entwurf zum PUEG

Kostenexplosionen wird nicht verhindert

Der große Wurf, wie etwa die Umsetzung der Idee des so genannten "Sockel-Spitze-Tausches", kommt nach dem vorliegenden Gesetzesentwurf erneut nicht.

Nicht zuletzt durch die Einführung der Tariftreue schießt im Durchschnitt der pflegebedingte Aufwand, der sich im einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) widerspiegelt, derzeit rasant in die Höhe. Da war die zeitbezogene Entlastung durch das GVWG nach Dauer der Pflegebedürftigkeit im Heim letztlich nur ein Tropfen auf den heißen Stein.

Jetzt werden durch den neuen Reformentwurf Kosten für Leistungsverbesserungen bzw. eine bessere Personalausstattung auf die Versicherten (vor allem die kinderlosen) abgewälzt. Ein struktureller Aufbruch ist nicht zu erkennen.

Zu begrüßen ist allerdings, dass in diesen schwierigen Zeiten von Pandemie und Krieg überhaupt etwas unternommen wird. Inhaltlich wichtig sind sicherlich die geplanten Leistungsverbesserungen bzw. Anhebungen bei

  • den Pflegesachleistungen um 5 %,
  • den prozentualen Zuschüssen zu den Eigenanteilen nach § 43c SGB XI um 5-10 % und
  • beim Pflegegeld um 5 %.

Das soll allerdings erst zum 1. Januar 2024 greifen. Immerhin sollen ein weiteres Jahr später zum 1. Januar 2025 und zum 1. Januar 2028 dann Geld- und Sachleistungen regelhaft angepasst an die Preissteigerung dynamisiert werden. Ferner soll ein gemeinsamer Jahresbetrag aus den Leistungen von Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege eingeführt werden.

Gerne halten wir Sie bezüglich der Pflegereform auf dem Laufenden. Sollten Sie jetzt schon Fragen oder Beratungsbedarf zum Thema PUEG haben, kommen Sie gerne auf uns zu. Unsere Expert:innen stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Jetzt Kontakt aufnehmen!

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