Erfolg für ambulante und stationäre Pflege
Trägerschaften von Pflegeheimen, ambulanten Diensten, Wohngemeinschaften und Betreutem Wohnen stehen vor der Herausforderung, Versorgungskonzepte neu auszurichten. Es geht um die Anpassung an den sich verändernden Bedarf der pflege- und hilfebedürftigen Menschen. Aber auch die Bedürfnisse der Angehörigen sollen stärker berücksichtigt werden. Die Tendenz geht dahin, eine durchgängige sowie gewissermaßen individualisierbare Angebotsvielfalt zu schaffen, die stetig weiterentwickelt wird.
Dabei muss es gleichzeitig gelingen, den steigenden Qualitätsanforderungen gerecht zu werden und den Kostendruck zu berücksichtigen. Das Spannungsfeld restriktiver Refinanzierung durch Pflegesätze und Investitionskostenbeiträge und Einflussfaktoren wie einem zunehmenden Fachkräftemangel wird auch die künftige Entwicklung in der Branche weiter prägen. Langfristig erfolgreich sein werden die Unternehmen, die die Balance zwischen Qualität und Wirtschaftlichkeit meistern. Besondere Bedeutung kommt der weiteren Umsetzung der Pflegestärkungsgesetze I, II, und III sowie dem neuen Pflegeberufsgesetz zu.
Wir stehen Ihnen beratend zur Seite, wenn es um rechtssichere Gestaltung Ihres Erfolgs mit ambulanter und stationärer Pflege geht. Auf Basis unseres breit gefächerten Spezialwissens gehen wir ganzheitlich vor.