Mit Veröffentlichung der konkreten Förderrichtlinien zum Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) durch das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) zum 30.11.2020 und der damit einhergehenden Möglichkeit der Bedarfsanmeldung der Krankenhausträger beim jeweiligen Land, ist das Thema „Investitionsförderung digitaler Vorhaben in deutschen Krankenhäusern“ vollends in den Fokus der Krankenhausträger gerückt.
Die seit dem 01.01.2021 größten Herausforderungen in diesem Zusammenhang dürften die Identifikation relevanter krankenhausindividueller Digitalisierungsvorhaben, deren Priorisierung sowie die Formulierung entsprechender Bedarfsanmeldungen sein.
Das KHZG sieht für IT-Dienstleister eine besondere Rolle bei der Definition, Planung und Durchführung geeigneter Digitalisierungsmaßnahmen und der Bestätigung der Einhaltung wichtiger Standards sowie weiterer Voraussetzungen (Interoperabilität, Gewährleistung der Informationssicherheit, Einhaltung Datenschutz etc.) vor. Dies gilt im Besonderen für Projekte, welche den Fördertatbeständen 2 bis 6, 8 und 10 (§ 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bis 6, 8 und 10 KHSFV) zuzuordnen sind.
Die Sanovis GmbH, als 100%ige Tochter von Curacon, ist spezialisiert auf IT-Managementberatung im deutschen Krankenhausmarkt. Alle Mitarbeiter haben die Zertifizierung des BAS erfolgreich durchlaufen. Derzeit begleiten wir eine Vielzahl an KHZG-Projekten, deren Erfahrungen wir nutzbringend bei unseren Mandanten einbringen können. Die Mischung aus krankenhausfachlicher und technischer Expertise – gepaart mit einer methodischen Vorgehensweise und einem Set an Werkzeugen – versetzt uns in die Lage, solche Projekte ganzheitlich angehen und erfolgreich mit Ihnen umsetzen zu können.
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