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Schlussabrechnungen Corona Überbrückungshilfen

Überbrückungshilfen I-III sowie November- und Dezemberhilfe

Endlich ist es soweit: Die Schlussabrechnung beginnt

Häufig angekündigt und dann wieder verschoben ist es nun doch endlich soweit: Die Schlussabrechnung der Corona Überbrückungshilfen sowie der November- und Dezemberhilfen können nun seit dem 5. Mai 2022 durchgeführt werden.

Wie erfolgt die Schlussabrechnung?

Die Schlussabrechnung der Überbrückungshilfen sowie der November- und Dezemberhilfen ist paketweise angelegt. Gestartet wird mit der Schlussabrechnung für die Überbrückungshilfen I-III sowie den November- und Dezemberhilfen. In einem weiteren Paket wird die Überbrückungshilfe III Plus sowie die Überbrückungshilfe IV abgerechnet.

Die Paketlösung bedeutet, dass alle Abrechnungen einer bzw. eines Antragstellenden zu diesen Förderprogrammen in einem Antragspaket erfasst und gemeinsam abgesendet und geprüft werden. Damit lassen sich vor allem die beihilferechtlichen Fragestellungen besser bearbeiten und nachhalten. Nach Prüfung der Schlussabrechnung durch die Bewilligungsstelle wird für jedes im Paket abgerechnete Programm ein eigenständiger Schlussbescheid zugestellt. Gegebenenfalls müssen zu viel gezahlte Hilfen mit angemessener Zahlungsfrist zurückgezahlt werden. Möglicherweise erhalten Antragsstellende aber auch eine Nachzahlung.

Wichtig: Erfolgt keine Schlussabrechnung, sind die Förderleistungen in voller Höhe zurückzuzahlen.

Warum eine paketweise Abrechnung?

Die paketweise Zusammenfassung aller Förderprogramme bis zur Überbrückungshilfe III birgt eine Reihe von Vorteilen zur Erleichterung der Schlussabrechnung. Da alle Programme pro Paket gemeinsam abgerechnet und eingereicht werden können, wird der Gesamtprozess der Einreichung deutlich beschleunigt. Die technische Verknüpfung der einzelnen Schlussabrechnungen erleichtert es der oder dem prüfenden Dritten zudem, die erhaltenen Förderleistungen auf einen Blick aufzurufen und, wenn erforderlich, Angaben zu korrigieren. Die prüfenden Dritten können außerdem unkompliziert zwischen den einzelnen Abrechnungen im System wechseln, wobei gegenseitige Abhängigkeiten zwischen den Programmen – etwa bei Überlappung von Förderzeiträumen–, automatisch berücksichtigt werden. Auch bei der Einhaltung beihilferechtlicher Obergrenzen profitieren Antragstellende vom paketweisen Vorgehen der Schlussabrechnung: Im Organisationskonto werden die in Anspruch genommenen Beihilferahmen in einer Tabelle aufgeführt, so dass der Überblick über die Einhaltung beihilferechtlicher Obergrenzen nicht verloren geht.

Was ist beihilferechtlich zu beachten?

Mit der Schlussabrechnung ist es möglich, auch noch den Beihilferahmen zu wechseln. Sollte in Ihrem Fall absehbar sein, dass die Bundeskleinbeihilfenregelung 2020 mit den Überbrückungshilfen III+ oder IV aufgebraucht sein wird, soll die Möglichkeit bestehen, dass auf den Beihilferahmen Covid 19 Schadenausgleich oder die Bundesfixkostenhilfe gewechselt werden kann.

Was sind die nächsten Schritte und was müssen Sie beachten?

Curacon wird mit den Schlussabrechnungen ab sofort beginnen. Die Anträge, die wir für Sie gestellt haben, sind in unseren Portalen abgespeichert und müssen zunächst nach den Unternehmensgruppen zu den einzelnen Schlussabrechnungspaketen zusammengefasst werden. Da wir eine Vielzahl von Anträgen gestellt haben, werden wir voraussichtlich ab Ende Juni 2022 auf Sie zugehen und die Schlussabrechnung durchführen. Da viele Ihrer Anträge im Nachhinein zum Förderzeitraum gestellt worden sind und der Beihilferahmen von T€ 1.800 i.d.R. nicht überschritten wird, gehen wir davon aus, dass der benötigte Aufwand überschaubar bleiben wird.

Sie möchten Schlussabrechnung erstellen und benötigen Unterstützung dabei? Gerne stehen Ihnen unsere Expert:innen bei allen Herausforderungen zur Seite. Jetzt Kontakt aufnehmen!