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Versicherungsschutz für Aufsichtsräte

Haftungsrisiko für Aufsichtsgremien verringern

Gastbeitrag von Dr. iur. Michael Vothknecht, Mitglied der Geschäftsleitung / Leitung Unternehmensbereich Financial Lines von Ecclesia Versicherungsdienst GmbH, Detmold

Gefühlt nehmen Haftungsfälle mit Aufsichtsratsbezug aktuell zu: Unternehmenskrisen rücken den Aufsichtsrat stärker als sonst in den Fokus der Aufmerksamkeit – und damit die Haftungsfrage, wenn etwas schief geht.

Vereinzelt ist zu hören, dass Unternehmen inzwischen ihre Aufsichtsorgane nicht mehr adäquat besetzen können.

Das muss nicht sein: Durch angemessenen Versicherungsschutz lässt sich das Haftungsrisiko effektiv verringern.

Der Versicherungsschutz für den Aufsichtsrat muss in erster Linie eine Absicherung gegen Vermögensschäden bieten. Im Regelfall wird hier die D&O (Directors´ and Officers´)-Versicherung genannt. Für Gesundheitswesen und Sozialwirtschaft sind anstelle oder ergänzend dazu Spezialkonzepte von (Erweiterten) Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen am Markt erhältlich.

Bei beiden genannten Deckungskonzepten sind die Aufsichtsratsmitglieder mitversichert. Sie genießen einen eigenen, nicht vom Unternehmensträger einseitig entziehbaren Versicherungsschutz. Das ist wichtig für den Fall der Fälle.

(Erweiterte) Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen bieten aber im Gegensatz zur D&O die Möglichkeit, Konflikte mit den Organmitgliedern, also auch den Aufsichtsräten, ohne eine haftungsrechtliche Inanspruchnahme zu lösen und sie damit ohne Öffentlichkeit auszutragen. Sie können ferner mit verschiedenen Bausteinen (etwa für wissentliche Pflichtverletzungen, vorsätzliche Schäden, Daten-/Cyberrisiken) vorteilhaft ergänzt werden.

Guter Versicherungsschutz erstreckt sich außerdem auf das Risiko strafrechtlicher Ermittlungen. Die Kosten dafür, insbesondere für die eigene Strafverteidigung, können immens sein. Vor allem steuerrechtlich als gemeinnützig anerkannte Unternehmensträger können solche Kosten kaum erstatten. Eine betriebliche Straf-Rechtsschutzversicherung bietet hier eine effektive und rechtlich anerkannte Lösung. Sie kann bei Bedarf mit Top-Management-Straf-Rechtschutzversicherungen abgerundet werden.

Das Haftungsrisiko des Aufsichtsrates kann mit gutem Versicherungsschutz effektiv vermindert werden. Die Mitglieder des Aufsichtsrates sollten sich schon im eigenen Interesse regelmäßig und professionell zum Versicherungsschutz beraten lassen.

Sie sollten sich dabei vor Augen führen: Versicherungsschutz muss vorhanden sein, bevor man ihn braucht! Bei Fragen zu Ihrem Versicherungsschutz stehen Ihnen die Expert:innen von Ecclesia bei allen Herausforderungen zur Seite.

Kontakt:

Dr. iur. Michael Vothknecht
05231/603-303
michael.vothknecht@ecclesia.de