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Verzögerungen beim Verwaltungsportal

Verwaltungsportal des Bundes startet mit reduzierter Funktionalität

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) fordert, dass bis Ende 2022 alle „rechtlich und tatsächlich geeigneten Verwaltungsleistungen“ online angeboten werden müssen. Der Zugang soll über den sogenannten Portalverbund für digitale Verwaltungsleistungen stattfinden. Bürger und Unternehmen sind dann in der Lage, Verwaltungsleistungen an einer zentralen Stelle mit ihrem Benutzerkonto einfach und sicher abzurufen, unabhängig davon, welche Behörde die jeweilige Leistung anbietet. Der Portalverbund sah ursprünglich vor, die Verwaltungsportale des Bundes, der Länder und Kommunen unter Berücksichtigung der föderalen Strukturen intelligent zu verknüpfen.

Bei der Umsetzung dieses Vorhabens ergaben sich jedoch Verzögerungen. Ursachen sind unter anderem eine Unterschätzung der Komplexität sowie Engpässe beim Personal und hoher Abstimmungsaufwand zwischen den Projektteilnehmern.

Daher mussten die Verantwortlichen eine Lösung für den Portalverbund finden, welche die Anforderungen des OZG erfüllt und rechtzeitig umsetzt. Trotz einer reduzierten Funktionalität des Portalverbunds wird an der Idee einheitlicher Servicekonten für Bürger und Unternehmen in Bund und Ländern wird festgehalten.

Der IT-Planungsrat hat in seiner 31. Sitzung dem Vorschlag zugestimmt, ursprünglich geplante Kernkomponenten des Verwaltungsportals in der aktuellen Fassung derzeit nicht zu verwenden und stattdessen eine vereinfachte Architektur bis zum 30.06.2020 umzusetzen. Diese müsste dann sukzessive aus- und aufgebaut werden, um die ursprünglich geplante intelligente Verknüpfung der wichtigsten Verwaltungsleistungen aus Bund, Ländern und Kommunen zu realisieren. Die Funktionalität des Portalverbunds reduziert sich somit zunächst im Wesentlichen auf eine Suchmaschine für Verwaltungsleistungen.

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