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Vorteile der Digitalisierung im Rahmen des PpSG

Entlastung der Pflegekräfte und Erleichterung des Arbeitsalltags

Bis zum 31.12.2021 kann jede ambulante und stationäre Pflegeeinrichtung einmalig einen Zuschuss für die Förderung der Digitalisierung erhalten. Es soll mehr Zeit für die Pflegebedürftigen bleiben, indem die Pflegekräfte in ihrem Arbeitsalltag entlastet werden. Dabei sind die Kosten für die Anschaffung digitaler oder technischer Ausstattung, deren Inbetriebnahme sowie damit zusammenhängende Schulungen und Lizenzen förderfähig.

Hauptzweck muss die Entlastung der Pflegekräfte sein. Dabei sind Maßnahmen je Pflegeeinrichtung mit bis zu 40%, maximal aber 12.000 €, förderfähig.

Der Antrag muss Anschaffungen betreffen, die nicht vor dem 01.01.2019 getätigt worden sind, ist dabei aber sowohl prospektiv als auch retrospektiv möglich. Daher bietet sich die Chance, bereits vor Beginn der Umsetzung der Maßnahme das Antragsverfahren abzuschließen. Dabei sind die Kosten für Leasingverträge in Verbindung mit den entsprechenden Anschaffungen für die Dauer der möglichen Förderung förderfähig, allerdings ohne die Kosten für Wartung, Reparatur oder Service. Ausgenommen sind also solche Betriebskosten, die nicht mit der erstmaligen Inbetriebnahme und der Installation zu tun haben.

Insoweit kann auf diese Weise tatsächlich ein Schritt auf dem Weg der Umsetzung der Digitalisierung und den damit verbundenen Vorteilen getan werden, der zumindest in Teilen finanziell unterstützt werden kann. Sofern die Beteiligten dies als Möglichkeit betrachten, auch die eigenen Vorgehensweisen kritisch zu hinterfragen und ggf. anzupassen, kann sich hieraus ein echter Vorteil für die Pflegenden und die zu Pflegenden ergeben. Es ist also auch erforderlich, diese Vorteile aktiv zu nutzen, um den größtmöglichen Nutzen aus dieser Regelung zu ziehen.

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