Veröffentlichungen

Corona-bedingte Prämie für Beschäftigte

§ 150a SGB XI

Die Corona-bedingte Sonderzahlung, welche zwischen 100 und 1.000 Euro beträgt, können Beschäftigte beanspruchen, die im Bemessungszeitraum vom 1. März bis 31.Oktober 2020 für mindestens 3 Monate in einer oder mehreren nach § 72 SGB XI zugelassenen Pflegeeinrichtungen in der Pflege tatsächlich tätig waren.

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Download: Corona-bedingte Prämie für Beschäftigte

Autoren:
Sibylle Scheer, Kai Tybussek
Erschienen in:
Curacontact 03/2020